Briefwahlunterlagen beantragen
Sie möchten Ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Online-Briefwahlantrag
Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der
Die Online-Beantragung ist ab dem 13. Januar 2025 (10:00 Uhr) bis zum 18.02.2025 (10:00 Uhr) möglich.
Achtung: Eine frühe Beantragung führt nicht zu einem früheren Versand der Unterlagen. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 7. Februar 2025 versendet.
Antrag über die Wahlbenachrichtigung
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten versendet.
Schriftlicher Antrag
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse
per E-Mail an:
Ihren Antrag senden Sie per Brief an:
Stadt Rheinbach
Wahlamt
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Persönlich im Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 10. Februar 2025 geöffnet. Dort können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich beantragt werden. Auch die Stimmabgabe ist direkt vor Ort möglich.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ab dem 10. Februar 2025:
- Montag – Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Sonderöffnungszeit am Freitag, 21. Februar:
- Freitag, 21.02.2025: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00- 15:00 Uhr
Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?
Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Diese Ausnahmefälle umfassen beispielsweise eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können oder eine Einbürgerung nach Ablauf der Einspruchsfrist.
Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein?
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, Sonntag 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei uns eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.
Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Rheinbach – Wahlamt, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach.
Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.