Heiraten in Rheinbach
Eine Hochzeit ist ein besonderer und schöner Tag im Leben zweier Menschen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Tag zu einem individuellen und unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.
Wichtige Hinweise für die Organisation der standesamtlichen Eheschließung
- Eine standesamtliche Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin angemeldet werden. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
- Für die Anmeldung zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk die Verlobten ihren Wohnsitz haben.
- Wohnen Sie nicht in Rheinbach, ist eine Eheschließung hier trotzdem möglich. Sie müssen dann lediglich die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen.
- Haben wir die Unterlagen von dort erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um den weiteren Ablauf Ihrer Eheschließung zu planen.
- Aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Waren Sie schon einmal verheiratet, sind geschieden oder verwitwet? Dann bitte zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und gegebenenfalls eine Sterbeurkunde vorlegen (erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung / Standesamt des Todesortes)
- Haben Sie gemeinsame Kinder? Geburtsurkunde des/der Kindes/-er mitbringen, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.
- Wenn Sie im Ausland geboren sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen, da hierfür eine persönliche Beratung erforderlich ist.
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich (persönlich) oder schriftlich anzumelden. Bei einer schriftlichen Anmeldung muss von beiden Eheschließenden die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung), zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden. Für den Fall das nur ein Eheschließender zur Anmeldung nicht persönlich erscheinen kann, hat nur dieser die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung) auszufüllen.
Bitte nutzen Sie dazu folgenden Vordruck:
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung)
Wo können Sie in Rheinbach heiraten?
Im Rathaus
Trauzimmer Rathaus – Schweigelstraße 23, Rheinbach
Großer Sitzungssaal Rathaus – Schweigelstraße 23, Rheinbach (gegen Aufpreis)Im Hexenturm
Bachstraße, Rheinbach (gegen Aufpreis, nicht barrierefrei)
Informationen zum HexenturmIm Glasmuseum / Himmeroder Hof
Himmeroder Wall 6, Rheinbach (gegen Aufpreis, Trauung je nach Wetterlage auch draußen im Innenhof möglich)
www.glasmuseum-rheinbach.de/Im Waldhotel Rheinbach
Ölmühlenweg 99, Rheinbach (gegen Aufpreis)
www.waldhotel-rheinbach.de- Im Monte Mare (Unterwasserhochzeit)
Münstereifeler Straße 69, Rheinbach (gegen Aufpreis)
Mehrmals im Jahr wird das 10 Meter tiefe Indoor-Tauchzentrum zur Außenstelle des Rheinbacher Standesamtes. Dann ist es wieder soweit - zwei Menschen, die sich lieben, geben sich das „Ja-Zeichen" unter Wasser.
www.monte-mare.de/rheinbach
Bildergalerie
Unsere Eheschließungen führen wir zu folgenden Zeiten durch:
Für Ihre Eheschließung nehmen wir uns Zeit – schließlich soll es der schönste Tag in Ihrem Leben werden – und berücksichtigen gerne Ihre individuellen Wünsche.
Montag bis Donnerstag:
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einmal im Monat bieten wir auch am Samstag Eheschließungen an.
Dabei handelt es sich in der Regel um den 2. Samstag eines jeden Monats (nicht jeder 2. Samstag), an dem wir in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Trauungen durchführen.
Adresse und Kontakt
Standesamt der Stadt Rheinbach
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
02226 917-259
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.