Ordnungsangelegenheiten

Das Ordnungsamt spielt eine wichtige Rolle im Erhalt der Sicherheit und Ordnung einer Stadt, indem es Regeln und Vorschriften durchsetzt. Ein kooperatives Miteinander zwischen den Bürger*innen und dem Ordnungsamt ist entscheidend, um ein angenehmes und harmonisches städtisches Umfeld zu gewährleisten.

Formulare und Anträge finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach

Rheinbacher Stadtordnung

Für ein gutes Miteinander und ein gepflegtes Stadtbild

Aus Respekt und Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen!

Die Rheinbacher Stadtordnung dient der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Stadt. Sie umfasst Regeln und Vorschriften, die das Verhalten der Bürger, den Umgang mit öffentlichem Eigentum und viele andere Belange regeln, um das harmonische Zusammenleben in der Stadt zu gewährleisten.

Rheinbacher Stadtordnung

Die Rheinbacher Stadtordnung bildet den Rahmen für ein faires und respektvolles Zusammenleben. So sorgen wir nicht nur für ein attraktives Erscheinungsbild unserer Stadt, sondern pflegen, achten und schützen unsere Umwelt nachhaltig.

Setzen Sie sich mit uns für ein gutes Miteinander und ein gepflegtes Stadtbild ein.

Servicekontakt für Ordnungsangelegenheiten

ordnungsamt@stadt-rheinbach.de

Servicetelefon 02226 917-299

Das Servicetelefon steht grundsätzlich zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung, für die oben genannten Anliegen und wenn Sie Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung melden möchten, zur Verfügung.

Schäden an städtischen Anlagen und Missstände können Sie direkt über den Mängelmelder der Stadt Rheinbach mitteilen >

Gerne beraten wir Sie Ihrem Anliegen entsprechend, prüfen die Situation – ggf. auch vor Ort -, stellen den Tatbestand fest und leiten wenn nötig weitere Maßnahmen ein.

WICHTIGER HINWEIS!

Unser Servicetelefon ist keine Notrufnummer. Bitte rufen Sie im Notfall die Polizei 110 und/oder die Feuerwehr unter 112 an!

Sie haben Fragen zu:

  • Immissionsschutz (Lärm-, Geruchsbelästigung jedweder Art)
  • Müllentsorgung (Illegale Müllablagerungen, tierische Hinterlassenschaften)
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Einbürgerungen
  • Obdachlosenangelegenheiten

All diesen Aufgaben widmet sich die Abteilung allgemeines Ordnungswesen der Stadt Rheinbach.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rheinbach regelt viele Sachverhalte, die für die Stadt  und ihre Bürgerinnen und  Bürger verbindlich sind. Ob das Herausstellen der Müllbehälter, Lärmbelästigungen oder Verunreinigungen durch Tiere Gegenstand von Fragen sind.

Antworten erhalten Sie in der Ordnungsbehördlichen Verordnung.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinbach die auch den Winterdienst regelt, wurde zum 1.1.2001 neu gefasst.

Die Reinigung der Gehwege ist vollständig auf die Anlieger übertragen. Die Reinigung ist  wöchentlich durchzuführen. Viele Straßen werden durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen gereinigt. Einige Nebenstraßen mit geringer Verkehrsbedeutung sind von den Anliegern zu reinigen. Weitere Details können Sie dem Satzungstext (§ 3) entnehmen.

Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinbach

Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln grundsätzlich erlaubt ist. Die Salzverwendung ist dabei auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken; Salzrückstände sind sobald als möglich zu entfernen.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel (wie Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Phosphate, Magnesiumchlorid oder Harnstoffe) enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. 

In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr zu beseitigen. 
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. 

Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, ist bei Schneefall und Eisglätte für den Fußgängerverkehr auf dem Bankett oder entlang der Häusergrenze eine Bahn von 1,50 m begehbar zu halten.

Die Stadt Rheinbach ist für die Unterhaltung der in ihrem Stadtgebiet verlaufenden Oberflächengewässer zuständig. Ausgenommen hiervon ist der Swistbach, der vom Erftverband unterhalten wird.

Zu den Aufgaben zählen:

  • die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
  • die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
  • die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Nach der Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Starkregen- und Hochwasserschutz.

Mehr Informationen - Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz

Mit Überschreitung der 25.000 Einwohnergrenze im Jahre 2000 hat die Stadt Rheinbach neben anderen Aufgaben auch die Funktion der Straßenverkehrsbehörde - nicht zu verwechseln mit dem Straßenverkehrsamt - übernommen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für viele Anliegen rund um das Thema "Verkehr" zuständig.
 
Dazu zählen zum Beispiel:

  • Anordnung von Verkehrszeichen
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (z.B. für Schwertransporte, Karnevalsumzüge etc.)
  • Ausnahmen von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten
  • Sonderparkausweise für Handwerker (gültig für Köln, Bonn, Leverkusen und in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises)
  • Genehmigung von Arbeiten im Straßenraum
  • Schwerbehindertenparkausweise
  • Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen

In regelmäßigen Verkehrsschauen mit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Bonn und dem Straßenbaulastträger ( Bund, Land, Kreis oder Gemeinde ) wird die Verkehrssicherheit und die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen überprüft. Auch der Abbau nicht notwendiger Verkehrszeichen ist uns hierbei ein Anliegen.

Der ruhende Verkehr wird in Rheinbach durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Fachgebietes Allgemeines Ordnungswesen kontrolliert. Falls Sie eine Verwarnung erhalten haben oder allgemein eine Auskunft zu den geltenden Regelungen aus dem Bereich Halten und Parken haben, können Sie sich bei den Kolleginnen des Innendienstes gerne erkundigen. 

Unter dem Fachbegriff Sondernutzung versteht man jede Nutzung öffentlicher Fläche entgegen dem eigentlichen Zweck. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Aufstellung eines Gerüstes
  • Aufstellung eines Baucontainers, eines Bauzaunes oder eines Baukranes
  • Lagerung von Baumaterialien (Steine, Sand etc)
  • Aufhängen von Plakaten auf öffentlicher Fläche
  • Aufstellung von Werbeständern, Verkaufsauslagen
  • Nutzung städtischer Flächen vor Gaststätten für Außengastronomien

Anträge und Formular finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach 

In Rheinbach gelten klare Vorschriften zur Hundehaltung, die die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum gewährleisten sollen. Dazu gehören die Leinenpflicht in bestimmten Bereichen sowie die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot, um die Stadt sauber und für alle Bewohner angenehm zu halten.

Informationen zur Hundehaltung

Ansprechpartner und Genehmigungsbehörde für die Benutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

 Bezirksregierung Düsseldorf

Schiedspersonen

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger schweren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Jeder kann in eine Situation kommen, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen. In manchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren sogar zwingend vorgeschrieben.

Die Tätigkeit der Schiedperson ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, der einem Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien gleichkommt.

Die Schlichtung beginnt mit dem Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Schiedsperson schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Schiedspersonen unterliegen der Schweigepflicht.

Das Stadtgebiet ist in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt:

Schiedsperson:  Joachim Tschada
Delpstraße 18
53359 Rheinbach
0172 2926473
Schiedsamt-Rheinbach-1.de@gmx.de

Stellvertreterin: Yvonne Waschko
Krahforst 3
53359 Rheinbach - Neukirchen
02226 16467

Bezirk II: Neukirchen, Merzbach, Queckenberg, Loch, Hilberath, Todenfeld, Wormersdorf

Schiedsfrau: Yvonne Waschko
Krahforst 3
53359 Rheinbach - Neukirchen
02226 16467

Stellvertreter:  Joachim Tschada
Delpstraße 18
53359 Rheinbach
0172 2926473
Schiedsamt-Rheinbach-1.de@gmx.de


Abfallbeseitigung

Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) ist in Rheinbach für die zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung verantwortlich, und sie bietet effiziente Dienstleistungen für die Müllabfuhr und Recyclinglösungen in der Stadt.

Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG)

Abfallkalender 2024 für den Rhein-Sieg-Kreis

 


Adresse und Kontakt

Ordnungsamt der Stadt Rheinbach 
Schweigelstraße 23 
53359 Rheinbach 
02226-917 299 

ordnungsamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Ordnungsamt