Migrationsberatung
Die Stadt Rheinbach begrüßt herzlich alle Migrant*innen, und Aussiedler*innen und bietet umfassende Informationen über Integrationsmöglichkeiten, kulturelle Angebote und Unterstützungsdienste, um einen reibungslosen Start und eine erfolgreiche Integration in unserer Gemeinschaft zu fördern.
Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 28. September 2015 einstimmig folgende Resolution beschlossen:
Rheinbacher Erklärung
Flüchtlinge mit uns in Rheinbach
Kriege und Verfolgung zwingen viele Menschen zur Flucht aus ihren Heimatländern. In der Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit und Würde suchen sie Schutz auch in Deutschland. In Rheinbach ist die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden ständig angewachsen und wird weiter zunehmen. Unsere Bürgerschaft nimmt diese schutzbedürftigen Menschen freundlich auf.
Rat und Verwaltung stehen gemeinsam mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, dem Flüchtlingshilfekreis und vielen Rheinbacher Bürgerinnen und Bürgern an der Seite der Schutzsuchenden.
Rat und Verwaltung tun alles in ihren Kräften stehende, diese Menschen angemessen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Dies gelingt nur unter Mithilfe aller Rheinbacher.
Mit Transparenz und Offenheit bei notwendigen Entscheidungsprozessen wollen Rat und Verwaltung der Verunsicherung in unsere Bürgerschaft entgegen wirken.
In Rheinbach wohnen Flüchtlinge und Asylbewerber in städtischen Liegenschaften, angemieteten Immobilien und Hotelzimmern. Die Stadt sucht dringend weitere Quartiere auf dem freien Wohnungsmarkt. Mit Blick auf kommende Zuweisungen wird die Errichtung neuer Wohneinheiten –unter Einbeziehung von Investoren- erforderlich werden; ggf. muss auch auf öffentliche Einrichtungen zurückgegriffen werden.
Die Rheinbacher Bürgerinnen und Bürger stehen für den Schutz verfolgter Menschen, denen sie mit Respekt und Toleranz begegnen. Diesem Gebot der Menschlichkeit werden wir mit aller Kraft weiter folgen.
Von denen, die zu uns kommen, erhoffen wir ihr redliches Bemühen, sich den Gegebenheiten und Regeln unseres täglichen Lebens anzupassen.
Gemeinsame Resolution der im Rat vertretenen Fraktionen.
Bernd Beißel, Vorsitzender CDU-Fraktion
Martina Koch, Vorsitzende SPD-Fraktion
Dieter Huth, Vorsitzender UWG-Fraktion
Karsten Logemann, M. Sc., Vorsitzender FDP-Fraktion
Joachim Schollmeyer, Vorsitzender Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stefan Raetz, Bürgermeister
Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können an Geflüchtete gezahlt werden, die sich z.B. in einem laufenden Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Ob eine Leistungsberechtigung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt, hängt u.a. vom Aufenthaltsstatus ab.
Die wirtschaftlichen Hilfeleistungen umfassen insbesondere:
- die Sicherung des Lebensunterhaltes,
- Beihilfen und die
- Krankenhilfe.
Die Leistungsgewährung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Für genaue Auskünfte ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Unterbringung Geflüchteter erfolgt in städtischen Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen. Dabei liegt der Fokus auf einer dezentralen Verteilung im Stadtkern und in den Ortschaften von Rheinbach.
Sofern Sie Informationen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern:
Technik
Für Aussiedler, die sich in die Personengruppe der Vertrieben und Spätaussiedler unterteilt, gibt es ein besonderes Aufnahmeverfahren. Dieses ist aus dem Herkunftsland zu betreiben. Zuständig für das Aufnahmeverfahren ist das Bundesverwaltungsamt.
Weiterführende Informationen zum Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahren finden Sie unter
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sofern Sie Ihren Vertriebenenausweis bzw. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung verloren haben und einen Ersatz benötigen, ist die Stadt Rheinbach für die Erstellung eines Ersatzdokumentes zuständig, sofern das Original hier bis zum 31.12.2004 ausgestellt wurde.
Für notwendige Ersatzdokumente, deren Original nach dem 01.01.2005 ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt:
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50728 Köln
0228 99 358-2823
Falls Sie der Stadt Rheinbach zugewiesen werden und noch über keinen eigenen Wohnraum verfügen, erfolgt die Unterbringung vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Flüchtlingshelferkreis Rheinbach
Die Gruppe, der rein ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern, will Flüchtlingen, die nach Rheinbach gekommen sind und hier leben, schnell und unbürokratisch Hilfestellung geben.
info@fluechtlingshilfe-rheinbach.de
Evangelische Kirchengemeinde Rheinbach
Ramershovener Straße 6
53359 Rheinbach
02226 4760
Evangelische Kirchengemeinde Rheinbach
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Beratung für erwachsene Zuwanderer. Beratung bei Fragen zum BVFG, Ausländerecht, Sozialrecht, psychosozialen Problemen, Vermittlung in Sprachkurse
Fachdienst für Integration und Migration
Caritas - Fachdienst für Integration und Migration
Integrationsagentur
Ziel: Integrationschancen und -problemen erkennen. In Zusammenarbeit mit den freien und öffentlichen Trägern und Migrantenselbstorganisationen nach Unterstützungen und Lösungen suchen. Beiträge für eine wirksame Integration vor Ort anregen. Potentiale aktivieren, zusammenführen, begleiten und moderieren.
Zielgruppe: Freie und öffentliche Träger, Leitende und Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten der sozialen Infrastruktur, Migrantenorganisationen, Mulitplikatoren
Bereich: linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Schwerpunkt Meckenheim, Bornheim
Flüchtlingsberatung
Beratung für Flüchtlinge, Asylbewerber und -berechtigte bei sozialrechtlichen, asyl- und ausländerrechtlichen Fragen, psychosoziale Probleme
Ausreise- und Perspektivberatung
Caritas - Ausreise- und Perspektivberatung
AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Schumannstraße 4
53721 Siegburg
AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V.
Schumannstraße 3
53721 Siegburg
Silvio.jander@fluechtlingsrat-rhein-sieg.de
Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V.
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsberatungsstelle Bonn
Beratung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt
Verbände und Vereine
In Rheinbach gibt es viele Verbände und Vereine, die Migranten ehrenamtlich unterstützen und zur Seite stehen.
Koordinierungsstelle Ukraine in Rheinbach
Die Stadtverwaltung hat eine "Koordinierungsstelle Ukraine" eingerichtet.
ukrainehilfe@Stadt-Rheinbach.de
Bürger*innen werden darum gebeten, freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden. Privatpersonen erhalten eine Fördermöglichkeit, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene zur Verfügung stellen.
Informationen zum Förderprogramm
Über die digitale Anlaufstelle erhalten Ukrainer*innen Informationen über Hilfsangebote, Unterkünfte oder ärztliche Versorgungen. (Das Angebot ist auf Deutsch, Ukrainisch & Russisch abrufbar)
Zusätzliche Infos erhalten Sie vom NRW Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf einer "Fragen und Antworten"-Seite, welche auch auf ukrainisch übersetzt ist.
Hilfen während des Ukrainekrieges
Die Regionaldirektion NRW hat mitgeteilt, dass die die Bundesagentur für Arbeit eine Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt hat. Auf dieser Seite werden einige relevante Informationen aus unterschiedlichen Bereichen wie Aufenthalt, Wohnen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und in Rheinbach untergekommen sind, werden gebeten, sich bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zu melden.
Sie haben wegen der Kriegssituation in der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland Schutz erhalten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zur Anmeldung / Abmeldung einer Wohnung in Deutschland:
Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung bei Bezug einer Wohnung in Deutschland
Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Informationen zur An- & Abmeldung finden Sie auf der Informationsseite des Bürgerbüros der Stadt Rheinbach
Menschen, die mit schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen aus der Ukraine zu uns gekommen sind, wenden sich bitte an
schulverwaltung@stadt-rheinbach.de
Menschen, die mit Kleinkindern aus der Ukraine zu uns gekommen sind, wenden sich bitte bezüglich Kindertagespflege an
02226 917-231 oder
Darf ich überhaupt Geflüchtete aufnehmen?
Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Personen, die durch die Bezirksregierung den einzelnen Kommunen zugewiesen, werden haben eine Wohnsitzauflage und sind verpflichtet in der zugewiesen Kommune ihren Wohnsitz zu nehmen. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht. Wer eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und begleitet durch die Kommune vor Ort tun. Wer selbst zur Miete wohnt und Menschen in dieser Wohnung aufnehmen will, sollte dies unbedingt mit dem Vermieter/der Vermieterin absprechen.
Wie biete ich ein Zimmer oder eine Wohnung am besten an?
Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, kann dies bei der Stadtverwaltung Rheinbach anzeigen. Die Verwaltung vermittelt gerne. Es werden allerdings keine Mietkosten übernommen bzw. Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt angemietet.
Wenn Sie Wohnraum anbieten möchten wenden Sie sich an die "Koordinierungsstelle Ukraine"
ukrainehilfe@Stadt-Rheinbach.de
Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden?
Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Allerdings wird dringend eine Registrierung empfohlen. Eine Registrierung ist sinnvoll, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie von der “Koordinierungsstelle Ukraine”.
Für eine Registrierung wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
auslaenderbehoerde@rhein-sieg-kreis.de
Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen?
Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind absolut schutzbedürftig. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Dies liegt in der Zuständigkeit der Jugendämter.
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?
Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen "vorübergehenden Schutz". In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt für ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Mit diesem Schutz ist etwa eine selbständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Eine Beschäftigung kann von der Ausländerbehörde im - wie es heißt - "Ermessenswege" erlaubt werden. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen.
Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Geflüchteten dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können. Die Leistung ist bei der Stadt Rheinbach zu beantragen.
Für die Leistungsbeantragung sprechen Sie bitte beim Team Asyl im Rathaus der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach vor.
Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung?
Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen eine nach sozialhilferechtlichen Maßstäben angemessene Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Es muss sich um ein Mietverhältnis handeln, das nach objektiven Maßstäben als dauerhaft anzusehen ist.
Denn dann erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Geflüchteten dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können. Die Leistung ist bei der Stadt Rheinbach zu beantragen.
Wie sind die Geflüchteten versichert?
Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen ist die Stadt Rheinbach. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ein Behandlungsschein ausgegeben, der dem Arzt vorzulegen ist.
Was muss gesundheitlich beachtet werden?
Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus "geimpft" eine erneute Impfung erhalten. Denn Menschen, die im Ausland mit Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der EU zugelassenen sind, benötigen hierzulande eine erneute Impfserie. Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden.
Die Kriegsvertriebenen haben auch einen Anspruch auf psycho-soziale Betreuung vor Ort, genauso wie auf medizinische Hilfe. Beratungsangebote finden Sie beim Sozialpsychiatrischen Zentrum in Meckenheim, Adolf-Kolping-Straße 5.
Sozialpsychiatrisches Zentrum Meckenheim
Fördermöglichkeit
Privatpersonen erhalten eine Fördermöglichkeit, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene zur Verfügung stellen.
Adresse und Kontakt
Stadt Rheinbach
Fachgebiet Soziale Leistungen
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach