G

Gartenzapfventil 
Gastronomie 
Gaststättenerlaubnis und -kontrolle 
Geburt 
Gefährliche Hunde

Geregelt im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18.12.2002. 

§ 10 Hunde bestimmter Rassen 
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist. 
(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung  auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

Mehr Informationen unter § 10 Abs. 1 LHundG

Gestattung (ehemalige Schankerlaubnis) 
Gewerbeanmeldung 
Gewerbesteuer 
Gewerbeum- und -abmeldung 
Glasmuseum 
Gleichstellungsbeauftragte 
Grundversorger

Strom: Westnetz 

Gas: E-Regio 

Wasserversorgung: Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Rheinbach

Grundstücksentwässerungsleitung 
Grünpatenschaften 
Gießpatenschaften 
Gremien 
Grundschule 
Grundsicherung 
Grundsteuer 
Gymnasium