Der Frühlingsmarkt findet in diesem Jahr am Sonntag, 13. April 2025 von 11 Uhr bis 18 Uhr statt.
Die Tage werden länger, die Sonne strahlt kräftiger und die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf. Dies ist der perfekte Anlass, um den Frühling gebührend zu feiern! Am 13. April 2025 von 11 bis 18 Uhr lädt der Frühlingsmarkt in und vor dem Himmeroder Hof alle Besucherinnen und Besucher ein, die ersten Zeichen des Frühlings zu genießen und entspannt durch die bunten Marktstände zu schlendern.
Der Frühlingsmarkt in Rheinbach bietet ein vielfältiges Markttreiben mit zahlreichen Angeboten, die zum Shoppen einladen. Hier können die Gäste handgefertigte Produkte aus verschiedenen Materialien wie Beton, Glas, Holz, Filz, Stoff, Metall, Wolle und Leder entdecken. Besonderes Augenmerk liegt, wie auch bereits im Vorjahr, auf nachhaltigen Produkten und Upcycling-Angeboten, die zeigen, dass Einkaufen auch umweltbewusst sein kann.
Neben einem breiten Sortiment an Dekoartikeln und Schmuck wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. Die Besucherinnen und Besucher dürfen sich auf köstliche Speisen und Getränke freuen, die den Frühling kulinarisch feiern.
Genießen Sie einen erlebnisreichen Tag im Herzen von Rheinbach, wo nicht nur das Shoppen, sondern auch das Essen und Trinken im Vordergrund stehen. Lassen Sie sich von der fröhlichen Atmosphäre mitreißen und entdecken Sie die kreativen Talente unserer Aussteller.
Der Frühlingsmarkt in Rheinbach verspricht ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns den Frühling!
Aussteller*in werden:
Wenn Sie sich als Aussteller*in anmelden möchten finden Sie hier das Anmeldeformular und die Teilnahmebedingungen:
Anmeldung als Aussteller*in zum Frühlingsmarkt 2025
Teilnahmebedingungen für Aussteller des Frühlingsmarktes 2024
Teilnahmebedinungen
Veranstalterin ist die Stadt Rheinbach
2.1 Die Anmeldung erfolgt durch den termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei der Veranstalterin. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich.
2.2 In der Anmeldung ist das genaue Warenangebot aufzuführen. Feuergefährliche oder stark riechende Waren dürfen nur nach vorheriger Zustimmung seitens der Veranstalterin angeboten werden. Erstbewerber*innen bitten wir, Fotos ihrer angebotenen Ware der Anmeldung beizufügen.
2.3 Die Bewerber*innen verpflichten sich, im Falle der Zulassung die einschlägigen lebensmittel-, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltschutzvorschriften, Auflagen des Ordnungsamtes, des Veterinäramtes sowie Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
2.4 Nach Ende der Anmeldefrist wird sich die Veranstalterin mit den Bewerber*innen in Verbindung setzen. Diese erhalten eine Zu- oder Absage. Im Falle einer Zusage geht die Anmeldung in einen verbindlichen Vertrag über.
2.5 Über die Zulassung entscheidet die Veranstalterin. Entscheidend für die Zulassung sind: - selbstproduzierte, qualitativ hochwertige Waren - die örtlichen Gegebenheiten lassen den Stand zu. - es wird auf eine Vielfalt der angebotenen Stände geachtet.
2.6 Die Veranstalterin ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. 2.7 Die finale Platzierung der Marktstände obliegt der Veranstalterin, Wunschplatzierungen der Aussteller*innen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Markt ist am 13.04.2025 von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, ihren Stand während der Zeit geöffnet zu haben. Der Aufbau erfolgt am Sonntag von 7.00 bis 10.30 Uhr. Aussteller*innen mit gastronomischem Angebot müssen vor 8.00 Uhr den Platz befahren. Der Abbau erfolgt nach Schließung des Markts, Sonntag ab 18.00 Uhr.
Die Veranstalterin erstellt eine Rechnung der Teilnahmegebühren. Der Vertrag ist erst gültig mit dem erfolgten Eingang des Rechnungsbetrages.
Standbetreiber*innen können bis zum 28.03.2025 von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass Kosten anfallen. Danach nur gegen eine Rücktrittsgebühr in Höhe der Teilnehmergebühr. Der Rücktritt wird mit dem Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Stadt Rheinbach wirksam. Es erfolgt eine Bestätigung durch die Veranstalterin.
Für die Ausstattung sowie die Dekoration der Stände sind die Aussteller*innen eigenverantwortlich zuständig. Tische, Pavillons o. ä. werden nicht gestellt. Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet.
Die Standbetreiber*innen haften für alle Schäden, die durch ihr Verhalten verursacht oder mitverursacht wurden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden oder am Marktgelände selbst und dessen Einrichtungen entstehen. Die Versicherung der Waren und Ausstattungsgegenstände ist Angelegenheit der Aussteller*innen. Die Veranstalterin haftet in keinem Fall für Personen- und Sachschäden. Sie ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, falls die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, oder aus sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann oder vorzeitig beendet werden muss.
Das Marktgelände wird nicht bewacht.
Strom wird zur Verfügung gestellt und ist im Standgeld enthalten. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten, Halogen-Strahlern ist untersagt (bitte LED-Strahler nutzen). Es dürfen ausschließlich ordnungsgemäß geprüfte Verlängerungsleitungen, Verteilersteckdosen und Geräte benutzt werden, diese bitte mitbringen und beschriften.
Fahrzeuge müssen nach erfolgtem Aufbau auf den Parkplätzen außerhalb der Marktfläche (Himmeroder Wall) abgestellt werden. Hierzu sind Parkflächen auf dem Prümer Wall und in den Seitenstraßen vorhanden.
Die Standbetreiber*innen dürfen nur Werbung in eigener Sache machen. Politische Werbung sowie Werbung, die gegen die demokratische Rechtsordnung verstößt, ist ausdrücklich untersagt.
Die Standbetreiber*innen sind für die Sauberkeit am Standplatz eigenverantwortlich. Die Müllentsorgung ist kontinuierlich vorzunehmen. Die Standfläche ist nach dem Markt besenrein zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird auf Kosten der Standbetreiber*innen die Reinigung durch externe Hilfen durchgeführt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Rheinbach. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.