Lärmaktionsplanung der Stadt Rheinbach

Die Stadt Rheinbach führt derzeit die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet durch. 

Im Lärmaktionsplan werden diejenigen Straßenabschnitte untersucht, die mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet und als Hauptverkehrsstraße klassifiziert sind.

Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die Umsetzung dieser Planwerke verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten erheblichen Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren. 

Wesentliche Aufgabe der Aktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. 

Vom 19. März 2024 bis 19. April 2024 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Rheinbach einzusehen und Anregungen  und Vorschläge zur Lärmminderung an die Verwaltung mitzuteilen. 

 

Dokumente zum Lärmaktionsplan

Entwurf Lärmaktionsplan

Strategische Lärmkarte - Isophonenbänder

Belastete Gebäude

B 471 Ortsdurchfahrt Wormersdorf

Untersuchte Lärmquellen

 

Lärmkarte mit Möglichkeit für Zoom in bestimmte Bereiche

Lärmkarte

 

Öffentliche Bekanntmachung