Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wer ist wahlberechtigt?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter:

www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025

Wahlschein beantragen

 

Briefwahlunterlagen beantragen

Sie möchten Ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Briefwahlunterlagen beantragen

 

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 konnten wir bereits ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewinnen. Alle weiteren eingehenden Meldungen werden nun als Reserve für Krankheitsfälle eingeplant. Wir danken allen Freiwilligen für ihr Engagement! 

Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 benötigt die Stadt Rheinbach aber noch tatkräftige Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sollten Sie Interesse an der Aufgabe haben, rufen Sie bitte das Wahlamt der Stadt Rheinbach an oder bewerben Sie sich direkt online:

Jetzt als Walhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2025 bewerben