Soziale Leistungen
Die Bandbreite sozialer Leistungen ist groß. Verschiedene Lebenssituationen führen zu unterschiedlichen Bedarfen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns, wenn Sie Informationen, eine Beratung oder finanzielle Unterstützung benötigen.
Formulare und weitere Informationen finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach
Menschen mit Beeinträchtigungen
Die Stadt Rheinbach setzt sich aktiv für die Integration und Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Auf unserer Website finden Sie spezielle Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Migrationsberatung
Die Stadt Rheinbach begrüßt herzlich alle Migrantinnen, Migranten und Aussiedler und bietet umfassende Informationen über Integrationsmöglichkeiten, kulturelle Angebote und Unterstützungsdienste, um einen reibungslosen Start und eine erfolgreiche Integration in unserer Gemeinschaft zu fördern.
Älter werden in Rheinbach
Erfahren Sie mehr über unsere speziell zugeschnittenen Unterstützungsprogramme, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität der älteren Bevölkerung in Rheinbach zu verbessern.
Unterstützungsleistungen rund ums Wohnen
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet.
Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:
- Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
- Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
- Der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
- und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).
Die Gewährung von Wohngeld ist Antragsabhängig.
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Er gilt für das Bundesland, in welchem er ausgestellt wurde.
Zur Erteilung eines Wohnberichtigungsscheines müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ausstellung ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Einkommensgrenzen (Jahresbruttobetrag) betragen für:
- 1 - Personen – Haushalt: 20.420 €
- 2 - Personen – Haushalt: 24.600 €
- Alleinerziehend (1 Kind): 25.340 €
- 3 - Personen (1 Kind): 31.000 €
- 4 - Personen (2 Kinder) 37.400 €
- 5 - Personen (3 Kinder) 43.800 €
Mit einem Wohnberechtigungsschein besteht die Möglichkeit, sich für in Rheinbach geförderte Wohnungen als wohnungssuchend vormerken zu lassen. Wenn eine geeignete Wohnung freigemeldet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter.
Formulare finden Sie im Kommunalportal
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) regelmäßig über die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Die Zinssenkung ist abhängig von der Einkommenssituation.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Die Einkommensprüfung und die Erteilung der notwendigen Bescheinigung für die NRW.Bank erfolgt durch die Kommune.
Für die Erteilung einer Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 € an. Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die im jährlichen Wohnungsbauförderungsprogramm festgelegt sind. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch bestehender Wohnraum. Die Fördermittel können für den Bau und Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude, Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen usw. beantragt werden. Darüber hinaus können auch Privatpersonen eine Fördermöglichkeit erhalten, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene ertüchtigen.
Formulare zur Wohnungsbauförderung finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach.
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung:
Zuständige Bewilligungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Darüber hinaus können auch Privatpersonen eine Fördermöglichkeit erhalten, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene ertüchtigen.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Weitere finanzielle Hilfen und soziale Leistungen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und die Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit können Menschen stellen, die entweder
- die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht haben oder
- älter als 18 Jahre und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, voll erwerbsgemindert sind (im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).
Hilfe zum Lebensunterhalt
Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen stellen,
- die jünger als als 65 Jahre und befristet voll erwerbsunfähig sind.
Beide Hilfeleistungen sind ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, sie werden nur dann gewährt, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.
Kontakt:
Mit dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung von Armut zur Verfügung. Der Stadt Rheinbach wurden hieraus 83.349 Euro gewährt.
Ziel des Stärkungspaktes ist es, angesichts Energiepreissteigerungen und Inflation sicher zu stellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ausbauen können.
Dies basiert auf zwei Säulen:
1. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
Rheinbacher Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können eine Bedarfsmeldung einreichen. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten und / oder mit besonderen Bedarfslagen z.B.
- Sozial- und Schuldnerberatung,
- Tafeln,
- Kleiderstuben,
- Sozialkaufhäuser,
- Wohnungslosen- und Suchtberatungsstellen,
- Seniorentreffs,
- Nachbarschaftsnetzwerke in Quartieren.
Förderfähig sind krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten sowie die krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote wie z.B.:
- Zusätzliche Ausgaben aufgrund der Steigerung der Heiz- und Energiekosten bzw. von Miet- und Mietnebenkosten
- Zusätzliche Sachausgaben wegen des gestiegenen Bedarfs (Lebensmitteleinkauf, Küchenutensilien, Besteck, Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc.)
- Personal- und Honorarausgaben soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den förderfähigen Einrichtungen eingesetzt wird. Es muss sich dabei auch hier um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung des Personalbedarfs handeln.
- Erstellung und Produktion von Informationsmaterial
Eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe die Mittel aus dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ ausgezahlt werden, wird erst nach Eingang der Bedarfsmeldungen erfolgen können.
2. Individuelle Einzelfallhilfe
Für die individuelle Einzelfallhilfe stellt die Stadt Rheinbach aus dem erhaltenen Unterstützungsbetrag 50.000 € zur Verfügung.
Diese Mittel sollen zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten bei Rheinbacher Bürger*innen beitragen, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang genutzt werden können.
Die Vergabe der Einzelfallhilfen erfolgt nicht über die Stadt Rheinbach selbst.
Soziale Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur, die im Rahmen ihrer spezifischen Beratung (Beratungskontext ist Voraussetzung) Kenntnis über Notlagen in Einzelfällen bekommen, können bei der Stadt Rheinbach einen Antrag auf Weitergabe der Mittel zur eigenständigen Verwendung aus dem Härtefallfonds stellen.
Pro Einrichtung wird zunächst ein Grundbetrag von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Weitergabe der Mittel sowie die Verwendung erfolgt aufgrund des Konzepts der Stadt Rheinbach vom 05.09.2023.
Mit dem Rheinbacher Seniorenforum e.V. konnte bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Weitergabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 25.000 für Einzelfallhilfen getroffen werden. Bezuschusst wird der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten.
Es stehen noch einmal 25.000 € für weitere, interessierte soziale Einrichtungen zur Verfügung.
Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um eine Billigkeitsleistung. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch hierauf.
Es werden nur Kosten erstattet, die im Zeitraum Januar 2023 bis Dezember 2023 tatsächlich angefallen sind.
Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.
Da Doppelförderungen ausgeschlossen sind, können keine Leistungen gewährt werden, für die bereits Mittel aus anderen Förderungen beantragt oder bewilligt sind. Gewährte, aber nicht verausgabte Mittel oder Überkompensationen durch andere Zahlungen (z.B. zweckgebundene Spenden, Versicherungsleistungen), sind zurückzuzahlen.
Weitere Informationen über förderfähige Ausgaben, Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms, Termine und Stichtage sind hier zu finden:
- „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspaket NRW“)
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/richtlinie_staerkungspakt_nrw.pdf - Begleitinformation zur Richtlinie „Stärkungspaket NRW“.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/faq_begleitinfo_staerkungspakt_nrw.pdf
Sofern Sie für das Jahr 2023 einen entsprechenden Bedarf für krisenbedingte Mehraufwendungen anmelden und Unterstützungsleistungen erhalten möchten, können Sie ab sofort bis zum 10.09.2023 – keine Ausschlussfrist - eine Bedarfsmeldung bei der
Stadt Rheinbach / Der Bürgermeister
Fachgebiet 50
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
einreichen.
Den Antragsvordruck erhalten Sie hier:
Bedarfsabfrage- und Mitteilung
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung_0.pdf
Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Kirchen und religiöse Einrichtungen
Asklepios Kinderklinik St. Augustin
Haus St. Elisabeth, Prinz-Albert-Straße 40, 53113 Bonn
Haus St. Petrus, Bonner Talweg 4-6, 53113 Bonn
Gesundheitszentrum St. Johannes, Kölnstraße 54, 53111 Bonn
Betriebsstätte St. Marien-Hospital Venusberg, Robert-Koch-Straße 1, 53115 Bonn
Betriebsstätte St. Josef-Hospital Beuel, Hermannstraße 37, 53225 Bonn-Beuel
Betriebsstätte Cura Krankenhaus Bad Honnef, Schülgenstraße 15, 53604 Bad Honnef
Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg
Marienhaus Klinikum/Kreis Ahrweiler
Adelante e.V. - Verein zur Unterstützung von Menschen mit traumatischen Erfahrungen e.V.
AGUS - Selbsthilfegruppe für Trauernde von Suizidtoten
Arbeiterwohlfahrt in Rheinbach
Bürgerstiftung "Wir für Rheinbach"
Caritasverband Rhein – Sieg - Kreis
Diakonisches Werk - Außenstelle Rheinbach
Deutsches Rotes Kreuz – Ortsverein Rheinbach e.V.
Flüchtlingshelferkreis Rheinbach
Förderverein Eine Welt für alle e.V. Rheinbach
Förderverein evangelisches Altenzentrum Rheinbach e.V.
Frauenberatung
Freiwillige Feuerwehr Rheinbach
Freiwilligenagentur im Rhein-Sieg-Kreis
Freiwilligen Zentrum Blickwechsel (unter dem Dach des Georgrings)
Georgsring e.V. Verein zur Förderung der Georgspfadfinderschaft in Rheinbach
Gesellschaft für soziale Eingliederung e.V. Rheinbach
Gesundheitsportal des Rhein – Sieg - Kreises
Jugendmigrationsdienst Rhein-Sieg-Kreis
SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Kleiderstube der Pfarrcaritas, Lindenplatz 4
Kleiderstube im ev. Pfarrhaus, Schumannstraße 32
Fundgrube der CDU-Frauen-Union, Grundschule Bachstraße Eingang Mühlengasse
KoKoBe, Kontakt und Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen
Leben mit Autismus e.V. Bonn/Rhein-Sieg/Eifel
Malteser Hilfsdienst e.V. Rheinbach
Möbellager des Georgrings e.V. Rheinbach
Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises
Ökumenische Hospizgruppe Rheinbach e.V.
Reparaturcafé des Georgsring e.V.
Schwangerschaftsberatung esperanza
Sozialdienst katholischer Frauen
Sozialfonds der SPD-Rheinbach e.V.
Sozialpsychiatrisches Zentrum Meckenheim
Sozialverband deutscher Kriegsgräber (VdK) - Ortsverband Rheinbach
Suchtkrankenhilfe im Rhein-Sieg-Kreis
Tafel Rheinbach-Meckenheim e.V.
Wehrdienstberatung
Evangelische Kirchengemeinde
Pfarrbezirk 1:
Pfarrer Dr. Römheld
(Flerzheim, Ramershoven, Oberdrees, Niederdrees, Wormersdorf)
Ramershovener Straße 16
53359 Rheinbach
Sprechstunde:
Montags 10 bis 12:30 Uhr
Pfarrbezirk 2:
Pfarrerin Gudrun Schlösser
(Hilberath, Neukirchen, Queckenberg, Todenfeld)
Schumannstraße 32
53359 Rheinbach
02226 5534
02226 9090955
Sprechstunde:
Montags 8:30 bis 10:00 Uhr
www.ev-kircherheinbach.de
Freie Evangelische Kirchengemeinde
Pastor Denis Wiens
von-Wrangell-Straße 20
53359 Rheinbach
info@FeGRheinbach.de
www.FeGRheinbach.de
Katholische Kirchengemeinde St. Martin
Kontakt:
Langgasse 12a
53359 Rheinbach
02226 2167
Katholisches Pfarramt St.Martin Rheinbach
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (Pfarrsekreteriat)
Katholisches Pfarramt St. Martin Flerzheim
Kontakt:
Swistbach 34
53359 Rheinbach-Flerzheim
02225 7336
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Martin Flerzheim)
Katholisches Pfarramt St. Martin Hilberath
Kontakt:
Kirchweg 5
53359 Rheinbach-Hilberath
02226 8987821
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Martin Hilberath)
Katholisches Pfarramt St. Mariä Himmelfahrt Merzbach
Kontakt:
Barkingstraße 18
53359 Rheinbach-Merzbach
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Mariä Himmelfahrt Merzbach)
Katholisches Pfarramt St. Margareta Neukirchen
Kontakt:
Neukirchener Straße
53359 Rheinbach-Neukirchen
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Margareta Neukirchen)
Katholisches Pfarramt St. Antonius Niederdrees
Kontakt:
Kirchgasse 3
53359 Rheinbach-Niederdrees
02226 2167
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Antonius Niederdrees)
Katholisches Pfarramt St. Ägidius Oberdrees
Kontakt:
Oberdreeser Straße 19-21
53359 Rheinbach-Oberdrees
02226 2167
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Ägidius Oberdrees)
Katholisches Pfarramt St. Josef Queckenberg
Kontakt:
Madbachstraße
53359 Rheinbach-Queckenberg
02226 2167
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Josef Queckenberg)
Katholisches Pfarramt St. Basilides Ramershoven
Kontakt:
Schmidtheimer Straße 31
53359 Rheinbach-Ramershoven
02226 2167
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Basilides Ramershoven)
Katholisches Pfarramt St. Hubertus Todenfeld
Kontakt:
Kirchstraße 14
53359 Rheinbach-Todenfeld
02226 2167
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de
www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Hubertus Todenfeld)
Katholisches Pfarramt St. Martin Wormersdorf
Kontakt:
Wormersdorfer Straße
53359 Rheinbach-Wormersdorf
Adresse und Kontakt
Stadt Rheinbach
Fachgebiet Soziale Leistungen
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach