Auf einer Hand schweben digitalisierte Darstellungen von Menschen

Soziale Leistungen

Die Bandbreite sozialer Leistungen ist groß. Verschiedene Lebenssituationen führen zu unterschiedlichen Bedarfen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns, wenn Sie Informationen, eine Beratung oder finanzielle Unterstützung benötigen.

Formulare und weitere Informationen finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach


Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Stadt Rheinbach setzt sich aktiv für die Integration und Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Auf unserer Website finden Sie spezielle Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Menschen mit Beeinträchtigungen


Migrationsberatung

Die Stadt Rheinbach begrüßt herzlich alle Migrantinnen, Migranten und Aussiedler und bietet umfassende Informationen über Integrationsmöglichkeiten, kulturelle Angebote und Unterstützungsdienste, um einen reibungslosen Start und eine erfolgreiche Integration in unserer Gemeinschaft zu fördern.

Migrationsberatung


Älter werden in Rheinbach

Erfahren Sie mehr über unsere speziell zugeschnittenen Unterstützungsprogramme, Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität der älteren Bevölkerung in Rheinbach zu verbessern.

Hilfe für Seniorinnen und Senioren


Unterstützungsleistungen rund ums Wohnen

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet.

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • Der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
  • und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Gewährung von Wohngeld ist Antragsabhängig.

02226 917 136

02226 917 135

wohngeldstelle@stadt-rheinbach.de

Wohngeldrechner

Wohngeld beantragen

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Er gilt für das Bundesland, in welchem er ausgestellt wurde.

Zur Erteilung eines Wohnberichtigungsscheines müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ausstellung ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.

Die Einkommensgrenzen (Jahresbruttobetrag) betragen für:

  • 1 - Personen – Haushalt: 20.420 €
  • 2 - Personen – Haushalt: 24.600 €
  • Alleinerziehend (1 Kind): 25.340 €
  • 3 - Personen (1 Kind): 31.000 €
  • 4 - Personen (2 Kinder) 37.400 €
  • 5 - Personen (3 Kinder) 43.800 €

Mit einem Wohnberechtigungsschein besteht die Möglichkeit, sich für in Rheinbach geförderte Wohnungen als wohnungssuchend vormerken zu lassen. Wenn eine geeignete Wohnung freigemeldet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter.

Formulare finden Sie im Kommunalportal

Wohnberechtigungsschein

Wohngeldantrag

Wohnungsgeberbescheinigung

 

02226 917 124

soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de

Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) regelmäßig über die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Die Zinssenkung ist abhängig von der Einkommenssituation.

Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.

Die Einkommensprüfung und die Erteilung der notwendigen Bescheinigung für die NRW.Bank erfolgt durch die Kommune.

Für die Erteilung einer Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 € an. Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Formulare finden Sie im Kommunalportal

Zinssenkungsrechner

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die im jährlichen Wohnungsbauförderungsprogramm festgelegt sind. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch bestehender Wohnraum. Die Fördermittel können für den Bau und Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude, Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen usw. beantragt werden. Darüber hinaus können auch Privatpersonen eine Fördermöglichkeit erhalten, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene ertüchtigen.

Formulare zur Wohnungsbauförderung finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach.

Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung:

Zuständige Bewilligungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises

Ministerium für  Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

NRW Bank

Darüber hinaus können auch Privatpersonen eine Fördermöglichkeit erhalten, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene ertüchtigen.

Förderdatenbank

Ministerium für  Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW


Weitere finanzielle Hilfen und soziale Leistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Beihilfe zu Bestattungskosten

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und die Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit können Menschen stellen, die entweder

  • die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht haben oder
  • älter als 18 Jahre und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, voll erwerbsgemindert sind (im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

Hilfe zum Lebensunterhalt

Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen stellen,

  • die jünger als als 65 Jahre und befristet voll erwerbsunfähig sind.

Beide Hilfeleistungen sind ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, sie werden nur dann gewährt, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.

Kontakt:

soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de

02226 917-119

02226 917-132

02226 917-142

02226 917-145

02226 917-351

Mit dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung von Armut zur Verfügung. Der Stadt Rheinbach wurden hieraus 83.349 Euro gewährt.

Ziel des Stärkungspaktes ist es, angesichts Energiepreissteigerungen und Inflation sicher zu stellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ausbauen können.

Dies basiert auf zwei Säulen:

1. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

Rheinbacher Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können eine Bedarfsmeldung einreichen. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten und / oder mit besonderen Bedarfslagen z.B.

  • Sozial- und Schuldnerberatung,
  • Tafeln,
  • Kleiderstuben,
  • Sozialkaufhäuser,
  • Wohnungslosen- und Suchtberatungsstellen,
  • Seniorentreffs,
  • Nachbarschaftsnetzwerke in Quartieren.

Förderfähig sind krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten sowie die krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote wie z.B.:

  • Zusätzliche Ausgaben aufgrund der Steigerung der Heiz- und Energiekosten bzw. von Miet- und Mietnebenkosten
  • Zusätzliche Sachausgaben wegen des gestiegenen Bedarfs (Lebensmitteleinkauf, Küchenutensilien, Besteck, Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc.)
  • Personal- und Honorarausgaben soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den förderfähigen Einrichtungen eingesetzt wird. Es muss sich dabei auch hier um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung des Personalbedarfs handeln. 
  • Erstellung und Produktion von Informationsmaterial

Eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe die Mittel aus dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ ausgezahlt werden, wird erst nach Eingang der Bedarfsmeldungen erfolgen können.

2. Individuelle Einzelfallhilfe

Für die individuelle Einzelfallhilfe stellt die Stadt Rheinbach aus dem erhaltenen Unterstützungsbetrag 50.000 € zur Verfügung.

Diese Mittel sollen zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten bei Rheinbacher Bürger*innen beitragen, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang genutzt werden können.

Die Vergabe der Einzelfallhilfen erfolgt nicht über die Stadt Rheinbach selbst.

Soziale Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur, die im Rahmen ihrer spezifischen Beratung (Beratungskontext ist Voraussetzung) Kenntnis über Notlagen in Einzelfällen bekommen, können bei der Stadt Rheinbach einen Antrag auf Weitergabe der Mittel zur eigenständigen Verwendung aus dem Härtefallfonds stellen.

Pro Einrichtung wird zunächst ein Grundbetrag von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Weitergabe der Mittel sowie die Verwendung erfolgt aufgrund des Konzepts der Stadt Rheinbach vom 05.09.2023.

Mit dem Rheinbacher Seniorenforum e.V. konnte bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Weitergabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 25.000 für Einzelfallhilfen getroffen werden. Bezuschusst wird der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten.

Es stehen noch einmal 25.000 € für weitere, interessierte soziale Einrichtungen zur Verfügung.

Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um eine Billigkeitsleistung. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch hierauf.

Es werden nur Kosten erstattet, die im Zeitraum Januar 2023 bis Dezember 2023 tatsächlich angefallen sind.

Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.

Da Doppelförderungen ausgeschlossen sind, können keine Leistungen gewährt werden, für die bereits Mittel aus anderen Förderungen beantragt oder bewilligt sind. Gewährte, aber nicht verausgabte Mittel oder Überkompensationen durch andere Zahlungen (z.B. zweckgebundene Spenden, Versicherungsleistungen), sind zurückzuzahlen.

Weitere Informationen über förderfähige Ausgaben, Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms, Termine und Stichtage sind hier zu finden:

Sofern Sie für das Jahr 2023 einen entsprechenden Bedarf für krisenbedingte Mehraufwendungen anmelden und Unterstützungsleistungen erhalten möchten, können Sie ab sofort bis zum 10.09.2023 – keine Ausschlussfrist - eine Bedarfsmeldung bei der

Stadt Rheinbach / Der Bürgermeister
Fachgebiet 50
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach

einreichen.

Den Antragsvordruck erhalten Sie hier:

Bedarfsabfrage- und Mitteilung

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung_0.pdf


Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Kirchen und religiöse Einrichtungen

Asklepios Kinderklinik St. Augustin

02247 9443167


Gemeinschaftskrankenhaus Bonn

Haus St. Elisabeth,  Prinz-Albert-Straße 40, 53113 Bonn 

0228 508-0

Haus St. Petrus, Bonner Talweg 4-6, 53113 Bonn

0228 506-0

Gesundheitszentrum St. Johannes, Kölnstraße 54, 53111 Bonn

0228 701-0


GFO-Kliniken Bonn

Betriebsstätte St. Marien-Hospital Venusberg, Robert-Koch-Straße 1, 53115 Bonn 

0228 5050

Betriebsstätte St. Josef-Hospital Beuel, Hermannstraße 37, 53225 Bonn-Beuel

0228 4070

Betriebsstätte Cura Krankenhaus Bad Honnef, Schülgenstraße 15, 53604 Bad Honnef

02224 7720


Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg

0228 6481-0


Johanniter-Krankenhaus Bonn

0228 543-0


Kreiskrankenhaus Mechernich

02443-170


LVR-Klinik Bonn

0228 5511


Marienhaus Klinikum/Kreis Ahrweiler

02641 830


Marien-Hospital Euskirchen

02251 900


Universitätsklinikum Bonn

0228 2870


Evangelisches Waldkrankenhaus

0228 383

Adelante e.V. - Verein zur Unterstützung von Menschen mit traumatischen Erfahrungen e.V. 


AGUS - Selbsthilfegruppe für Trauernde von Suizidtoten

02251-147257

klein.henning@web.de


Arbeiter-Samariter-Bund

Arbeiterwohlfahrt in Rheinbach

Bürgerstiftung "Wir für Rheinbach"

Caritasverband Rhein – Sieg - Kreis

Diakonisches Werk - Außenstelle Rheinbach

Deutsches Rotes Kreuz – Ortsverein Rheinbach e.V.

Flüchtlingshelferkreis Rheinbach

Förderverein Eine Welt für alle e.V. Rheinbach

Förderverein evangelisches Altenzentrum Rheinbach e.V.


Frauenberatung

02224 10548


Frauennetzwerk Rheinbach

Frauen Union Rheinbach

Freiwillige Feuerwehr Rheinbach

Freiwilligenagentur im Rhein-Sieg-Kreis

Freiwilligen Zentrum Blickwechsel (unter dem Dach des Georgrings)

Georgsring e.V. Verein zur Förderung der Georgspfadfinderschaft in Rheinbach

Gesellschaft für soziale Eingliederung e.V. Rheinbach

Gesundheitsportal des Rhein – Sieg - Kreises

Hohenhonnef GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft der Cornelius-Helferich-Stiftung für Menschen mit Behinderung.

Jugendmigrationsdienst Rhein-Sieg-Kreis

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Kleiderstube der Pfarrcaritas, Lindenplatz 4

Kleiderstube im ev. Pfarrhaus, Schumannstraße 32

Fundgrube der CDU-Frauen-Union, Grundschule Bachstraße Eingang Mühlengasse

KoKoBe, Kontakt und Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen

Kolpingsfamilie Rheinbach

Leben mit Autismus e.V. Bonn/Rhein-Sieg/Eifel

Malteser Hilfsdienst e.V. Rheinbach

Möbellager des Georgrings e.V. Rheinbach

Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises

Ökumenische Hospizgruppe Rheinbach e.V.

Reparaturcafé des Georgsring e.V.

Rheinbach hilft e.V.

Rheinbacher Tafel e.V.

Schuldnerberatung der SKM

Schwangerschaftsberatung esperanza

Selbsthilfe – Kontaktstelle

Sozialdienst katholischer Frauen

Sozialfonds der SPD-Rheinbach e.V.

Sozialpsychiatrisches Zentrum Meckenheim

Sozialverband deutscher Kriegsgräber (VdK) - Ortsverband Rheinbach

Suchtkrankenhilfe Caritas

Suchtkrankenhilfe im Rhein-Sieg-Kreis

Tafel Rheinbach-Meckenheim e.V.

Togo Hilfe Rheinbach e.V.

VdK – Ortsverband Rheinbach


Wehrdienstberatung

0800 9800880


WEISSER RING e.V. Bonn

Evangelische Kirchengemeinde

Pfarrbezirk 1:   
Pfarrer Dr. Römheld   
(Flerzheim, Ramershoven, Oberdrees, Niederdrees, Wormersdorf)   
Ramershovener Straße 16   
53359 Rheinbach

02226-8997059

diethard.roemheld@ekir.de

Sprechstunde:   
Montags 10 bis 12:30 Uhr   

Pfarrbezirk 2:   
Pfarrerin Gudrun Schlösser   
(Hilberath, Neukirchen, Queckenberg, Todenfeld)   
Schumannstraße 32   
53359 Rheinbach

02226 5534   
02226 9090955

gudrun.schloesser@ekir.de

Sprechstunde:   
Montags 8:30 bis 10:00 Uhr   

www.ev-kircherheinbach.de


Freie Evangelische Kirchengemeinde

Pastor Denis Wiens   
von-Wrangell-Straße 20   
53359 Rheinbach

02226 914051   

info@FeGRheinbach.de   

www.FeGRheinbach.de


Katholische Kirchengemeinde St. Martin

Kontakt:   
Langgasse 12a  
53359 Rheinbach   

02226 2167  

Katholisches Pfarramt St.Martin Rheinbach   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (Pfarrsekreteriat)


Katholisches Pfarramt St. Martin Flerzheim

Kontakt:   
Swistbach 34  
53359 Rheinbach-Flerzheim   

02225 7336  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Martin Flerzheim)


Katholisches Pfarramt St. Martin Hilberath

Kontakt:   
Kirchweg 5  
53359 Rheinbach-Hilberath   

02226 8987821  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Martin Hilberath)


Katholisches Pfarramt St. Mariä Himmelfahrt Merzbach

Kontakt:   
Barkingstraße 18  
53359 Rheinbach-Merzbach   

02226 2167

pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Mariä Himmelfahrt Merzbach)


Katholisches Pfarramt St. Margareta Neukirchen

Kontakt:   
Neukirchener Straße  
53359 Rheinbach-Neukirchen   

02226 2167

pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Margareta Neukirchen)


Katholisches Pfarramt St. Antonius Niederdrees

Kontakt:   
Kirchgasse 3  
53359 Rheinbach-Niederdrees

02226 2167  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Antonius Niederdrees)


Katholisches Pfarramt St. Ägidius Oberdrees

Kontakt:   
Oberdreeser Straße 19-21  
53359 Rheinbach-Oberdrees

02226 2167  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Ägidius Oberdrees)


Katholisches Pfarramt St. Josef Queckenberg

Kontakt:   
Madbachstraße  
53359 Rheinbach-Queckenberg

02226 2167  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Josef Queckenberg)


Katholisches Pfarramt St. Basilides Ramershoven

Kontakt:   
Schmidtheimer Straße 31  
53359 Rheinbach-Ramershoven

02226 2167  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Basilides Ramershoven)


Katholisches Pfarramt St. Hubertus Todenfeld

Kontakt:   
Kirchstraße 14  
53359 Rheinbach-Todenfeld

02226 2167  
   
pfarramt-rheinbach@erzbistum-koeln.de   

www.katholische-kirche-rheinbach.de (St. Hubertus Todenfeld)


Katholisches Pfarramt St. Martin Wormersdorf

Kontakt:   
Wormersdorfer Straße  
53359 Rheinbach-Wormersdorf

02225 5067  
   
pfarramt@kirche-meckenheim.de   

www.katholische-kirche-meckenheim.de


Adresse und Kontakt

Stadt Rheinbach
Fachgebiet Soziale Leistungen
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach 

02226 917 0

sozialamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Sozialamt