Denkmalförderung
Die Untere Denkmalbehörde informiert darüber, welche Fördermittel es gibt und wo die Anträge gestellt werden können.
Eine gute Vorbereitung erleichtert die Antragstellung – insbesondere die frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.
Die Stadt Rheinbach hat für das Jahr 2026 vom Land Nordrhein-Westfalen eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500 € zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort erhalten. Anträge zum Erhalt eines Zuschusses aus dieser Pauschale können ab sofort gestellt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung sind dem „Kriterienkatalog zur Gewährung eines Zuschusses aus der fachbezogenen Pauschale“ zu entnehmen.
Außerdem fördert das Land NRW Einzelprojekte zum Erhalt und Pflege von Baudenkmälern. Nähere Informationen sind dem Leitfaden des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen „Denkmal fördern. Geschichte bewahren. Zukunft gestalten. – Die neue Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen ab 2026“ zu entnehmen. Ab 2026 erfolgt die Antragstellung ausschließlich über den Online-Antrag im Landesportal unter https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/.
Zudem sind Darlehen durch die landeseigene Bank NRW.BANK für erhaltenswerte Bausubstanz und Baudenkmäler möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der NRW.BANK Baudenkmäler unter https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15690/nrwbank-baudenkmaeler.html
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet ebenfalls Fördermöglichkeiten unter https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung/foerderung-erhalten.html an.
Adresse und Kontakt
Bauverwaltung der Stadt Rheinbach
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
bauverwaltung@stadt-rheinbach.de
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