Friedhöfe
Friedhöfe dienen in erster Linie der Bestattung unserer Toten. Sie sind aber auch Orte der Ruhe und der Stille. Sie dienen als Rückzugsräume im hektischen Alltagsleben und sind "grüne Oasen" inmitten der Stadt.
Arten von Gräbern
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gräbern:
- Wahlgrab: Dieses wird für 30 Jahre erworben und kann nach Ablauf der Nutzungsfrist wieder angekauft werden.
- Reihengrab: Muss nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren abgeräumt werden.
Formen der Reihengrabstätte:
- Sarggrabstätten, für die Beisetzung jeweils eines einzelnen Verstorbenen
- Rasengrabstätten, für die Beisetzung eines einzelnen Verstorbenen, wird von der Stadt Rheinbach mit Rasen eingegrünt.
Formen der Wahlgrabstätte:
- Sarggrabstätten
- Urnengrabstätten (entweder als Urnengrabbeet oder in der Urnenmauer oder Stele)
Urnenmauern bzw. Stelen stehen auf dem Waldfriedhof in Rheinbach, sowie auf den Friedhöfen in Flerzheim, Neukirchen, Oberdrees und Wormersdorf zur Verfügung.
Die Ruhezeit für Erd- und Urnenbeisetzungen beträgt einheitlich 30 Jahre.
- Waldfriedhof Rheinbach, Burgacker
- Friedhof St. Martin, Ölmühlenweg
- Friedhof Flerzheim, Hommelsheimstraße
- Friedhof Neukirchen, Neukirchener Straße
- Friedhof Niederdrees, Niederdreeser Straße
- Friedhof Oberdrees, Schulstraße
- Friedhof Queckenberg, Stuppenkreuz
- Friedhof Ramershoven, Schmidtheimer Straße
- Friedhof Wormersdorf, Ipplendorfer Straße
Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Satzung über die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die aktuellen Gebührensätze erhalten Sie in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die Satzungen sind Bestandteil des Ortsrechtes.
Die Stadt Rheinbach bietet auf ihren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten an, die Sie im Einzelnen im Stadtrecht aufgeführt finden.
Adresse und Kontakt
Friedhofsamt der Stadt Rheinbach
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
02226 917-345
friedhofsverwaltung@stadt-rheinbach.de
Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Information für Bestatter
Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt