Briefwahlunterlagen beantragen

Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Wenn Sie für die Kommunalwahl am 14. September Briefwahl beantragt haben und keine genaue Angabe zur Stichwahl gemacht haben, gilt Ihr Antrag automatisch für die Stichwahl.

 

Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

Online-Briefwahlantrag

Der schnellste Weg für Sie und für uns ist der 

Online-Briefwahlantrag

Die Online-Beantragung ist ab dem 18. September 2025 möglich. 

Antrag über die Wahlbenachrichtigung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen.


 

Schriftlicher Antrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse
     

per E-Mail an:

wahlamt@stadt-rheinbach.de


Ihren Antrag senden Sie per Brief an:

Stadt Rheinbach
Wahlamt
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

 


 

Persönlich im Wahlamt 

Das Wahlamt im Rathaus ist ab dem 19. September 2025 geöffnet. Dort können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich beantragt werden. Auch die Stimmabgabe ist ab dem 19. September bis zum 26. September, um 15 Uhr direkt vor Ort möglich.

Öffnungszeiten des Wahlamtes ab Donnerstag, 19. September 2025:

  • Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr
  • Freitag, 26. September 2025: 08:00 – 15:00 Uhr

 

Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein?

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, bis 16 Uhr, bei der Stadt Rheinbach eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 16 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Rheinbach – Wahlamt, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach.

Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.

 

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