Nachrichtlicher Hinweis: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 74 "Pallottistraße - Jugendmedizinisches Zentrum" - unter Anwendung des § 12 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch

Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 20.12.2021 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach Nr. 74 „Pallottistraße – Jugendmedizinisches Zentrum - “ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan erneut als Satzung beschlossen und die vorliegende Begründung sowie die dazugehörenden Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen gebilligt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach Nr. 74 „Pallottistraße – Jugendmedizinisches Zentrum - “ kann somit in Kraft gesetzt werden.

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