Einladung zu der am Mittwoch, dem 22.01.2025 um 20:00 Uhr in der Gaststätte „Bahnhof Kottenforst“, Bahnhof Kottenforst 8, 53340 Meckenheim, stattfindenden Genossenschaftsversammlung

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung am 29.03.2023
  3. Vorlage der Jahresrechnung 2023/2024 sowie des Kassenprüfungsberichtes durch die Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Entlastung des Kassenführers
  6. Neu- bzw. Weiterverpachtung: Beratung und Beschlussfassung
  7. Haushaltspläne 2025/2026 und 2026/2027: Beratung und Beschlussfassung
  8. Verschiedenes

Da Beschlüsse der Jagdgenossenschaft sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen bedürfen, muss jeder stimmberechtigte Jagdgenosse bei der Abstimmung den Nachweis über deren Größe und Eigentumsverhältnisse führen.

In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person, die selbst Jagdgenosse ist, vertreten lassen. Personengemeinschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts müssen einen Vertreter bevollmächtigen.

Die Vertreter müssen in jedem Falle den Nachweis (z.B. schriftliche Vollmacht) über ihre Vertretungsvollmacht vorlegen. Dies gilt besonders auch für Familienangehörige.

Rheinbach, den 02.12.2024

Andreas Honecker
Vorsitzender

Jagdgenossenschaft Flerzheim
Vorsitzender:
Andreas Honecker
Windmühlenweg 5
53359 Rheinbach