Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Stadt Rheinbach
Fachgebiet 32 - Ordnungsangelegenheiten

 

B e k a n n t m a c h u n g

Betreff: Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Vorschlagsliste der Stadt Rheinbach zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 hängt ab dem 18.04.2023 eine Woche am Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23, zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist am 24.04.2023, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, soweit in die Vorschlagliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Rheinbach, den 12.04.2023

Gezeichnet
Ludger Banken
Bürgermeister