9. Satzung zur Änderung des "Beitrags- und Gebührentarifs" zur Ordnung zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie für den Ersatz von Aufwendungen zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rheinbach und der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksent

9. Satzung zur Änderung des "Beitrags- und Gebührentarifs" zur Ordnung zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie für den Ersatz von Aufwendungen (Beitrags- und Gebührenordnung) zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rheinbach und der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.2013

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NW S. 666 ff), § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswas-sergesetz) vom 25.06.1995 (GV NW S. 926) und der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NW S. 712) in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungs-satzung der Stadt Rheinbach vom 13.Juli 2011 und der Satzung der Stadt Rheinbach über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 09.Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 20.12. 2021 folgende 9. Änderungssatzung beschlossen:

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