Stadtrat beschließt die Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze und die Haushaltssatzung 2025

Mit großen Anstrengungen und schmerzhaften Einsparungen konnte ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Rheinbach verzichtet zunächst auf differenzierte Hebesätze

Die letzte Sitzung des Rheinbacher Stadtrats stand wieder ganz im Zeichen finanzpolitischer Beratungen und Entscheidungen. Im Mittelpunkt standen die Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 und die Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung für 2025.

Festlegung der Gewerbesteuer-Hebesätze

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 10. April 2018 die frühere Regelung zur Ermittlung der Grundlagenwerte für die Grundsteuer als verfassungswidrig befunden. Wegen der veralteten Bewertungsgrundlage und der daraus resultierenden tendenziellen Bevorteilung von Wohngrundstücken, wurde daraufhin ein einheitliches „Bundesmodell“ entwickelt. Diesem hat sich Nordrhein-Westfalen weitgehend angeschlossen.

Am 4. Juli 2024 verabschiedete der Landtag jedoch ein Gesetz, das Kommunen erlaubt, differenzierte Hebesätze für „Wohngrundstücke“ und „Nicht-Wohngrundstücke“ festzulegen, was eine individuelle Begründung erfordert.
Ein Rechtsgutachten des Städtetags äußert erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Differenzierung und sieht Ungleichbehandlungen sowie Klagepotenzial. Dies könnte dazu führen, dass Einnahmen aus der Grundsteuer für „Nicht-Wohngrundstücke“ verloren gehen. Aufgrund der großen rechtlichen Unsicherheiten hatte die Verwaltung vorgeschlagen, vorerst auf differenzierte Hebesätze zu verzichten und die vom Land empfohlenen Hebesätze anzusetzen, denn diese würden sich aller Voraussicht nach aufkommensneutral auf den städtischen Haushalt auswirken.

Diesem Vorschlag hat sich der Rat der Stadt Rheinbach, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschusses, in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich angeschlossen.

Die Hebesätze werden für

  • die Grundsteuern
    - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 561 %
    - für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 787%
  • die Gewerbesteuer auf 531 %

festgesetzt.
 

Haushalt 2025
 

Auf Vorschlag der Verwaltung konnten in enger Zusammenarbeit mit der Politik unter großen Anstrengungen Einsparpotenziale in allen Bereichen des Haushalts identifiziert werden. Durch gezielte Maßnahmen und teilweise Kürzungen von Budgets ist es gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Diese gemeinsamen Anstrengungen sind ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Stabilität unserer Stadt zu sichern und zukunftsorientierte Investitionen weiterhin zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Rheinbach stimmte mehrheitlich der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 zu.

Zuvor hatte der Stadtrat über zahlreiche Tagesordnungspunkte mit finanzpolitischem Hintergrund zu beraten und entscheiden:

  • Zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Rheinbach wurde der Feststellungs- und Entlastungsbeschluss nach § 96 GO NRW gefasst.
  • Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß § 95 Absatz 5 GO NRW an den Rat geleitet und in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
  • Die Straßenreinigungsgebühren für die Bereiche "Kehrdienst" und "Winterdienst" und die Kanalbenutzungsgebühren und Benutzungsgebühren für Grundstücksentwässerungsanlagen wurden ebenso für die Zeit ab dem 01.01.2025 festgesetzt, wie die Friedhofsgebühren.
  • Für den Eigenbetrieb Wasserwerk wurde ebenfalls der Jahresabschluss 2023 festgestellt, die Verwendung des Jahresgewinns und die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserwerk sowie des Betriebsausschusses beschlossen.
  • Ferner hat der Stadtrat dem Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserwerk für das Geschäftsjahr 2025 und der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 zugestimmt.
  • Darüber hinaus wurde über den Stellenplan 2025 und die Priorisierung von Investitionsmaßnahmen der Stadt Rheinbach - Maßnahmen des kommunalen Infrastruktur- und Gebäudemanagements - beraten und beschlossen.

Alle Informationen sind abrufbar über das städtische Ratsinformationssystem unter 
https://sessionnet.owl-it.de/Rheinbach/BI/si0057.asp?__ksinr=1645