In den vergangenen Jahrzehnten wurde bei der Planung der Verkehrsinfrastruktur dem motorisierten Individualverkehr besondere Bedeutung beigemessen. Der Radverkehr wurde bei der Straßenplanung nicht, oder nicht hinreichend berücksichtigt. Vielerorts entspricht die Radverkehrsinfrastruktur nicht den heute empfohlenen Standards. Das ist auch in Rheinbach zu erkennen und dies hat Einfluss auf die Nutzung des Rades im Alltag und in der Freizeit.
Deshalb hat die Stadt Rheinbach sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung des Fahrrads in Rheinbach attraktiver und sicherer zu gestalten, ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen und den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Unter dem Leitziel ‚Fahrradfreundliches Rheinbach' wurden verschiedene Maßnahmen definiert, die schwerpunktmäßig zur Optimierung der Rheinbacher Radverkehrsinfrastruktur führen sollen.
Um auch die radverkehrsrelevanten Zielorte im Umland und insbesondere in den Rheinbacher Ortschaften über fahrradfreundliche Wege zu erreichen, werden die Radwegverbindungen zu den Ortschaften und innerhalb der Ortschaften überprüft und optimiert. Im Ergebnis wird dem Alltags- und Freizeitradverkehr ein gesamtstädtisches Radverkehrsnetz angeboten.
Für die Umsetzungsmaßnahmen hat die Stadt Rheinbach über das Landesprogramm Nahmobilität nun entsprechende Förderbewilligungen erhalten. Die drei Förderanträge teilen sich auf in bauliche Maßnahmen, weiße Randmarkierungen und wegweisende Beschilderung. Die Gesamtzuwendung beträgt 545.800 €.
Die baulichen Maßnahmen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Maßnahmenpaketes. Es handelt sich dabei um zwei Bordsteinabsenkungen in Merzbach an der Weidenstraße / Kreuzung Hubertuskreuz sowie das Aufbringen einer befahrbaren Fahrbahndecke zum Anschluss der Ortschaft Merzbach. Zwei weitere Bordsteinabsenkungen sind in der Kernstadt, in der Straße „Am Getreidespeicher“, vor der Unterführung in Richtung Campus vorgesehen. Insgesamt wurden für diese Maßnahmen Ausgaben von 46.000 € eingeplant, mit einem Förderanteil von 36.800 €.
Die Maßnahme der Randmarkierung stellt eine Fahrbahnbegrenzung dar. Die weißen Begrenzungslinien beidseitig von den ausgewiesenen Radwegen zwischen der Kernstadt und den Ortschaften sollen die Verbindung auf sicheren und direkten Wegen schaffen. Die Markierung dient zur Orientierung und als Kommunikationsmerkmal für das ausgebaute Radverkehrsnetz, womit eine bessere Erkennbarkeit gewährleistet werden soll. Insbesondere bei Radwegen, die straßenparallel verlaufen, kann bei Dunkelheit und erschwerten Witterungsverhältnissen die Wahrnehmung der Begrenzung der Radwege beeinträchtigt werden. Insgesamt werden 26 Kilometer markiert, wofür die Stadt Fördermittel in Höhe von 468.000 € erhält. Die Gesamtkosten für die Markierungsarbeiten betragen ca. 585.000 €.
Eine weitere Maßnahme bildet die Einrichtung eines Wegweisungssystems. Neben der Ausweisung eines Radrings, ist die Beschilderung in der Kernstadt sowie die Beschilderung der Radwegverbindungen zwischen der Kernstadt und den Ortschaften eine wesentliche Komponente in der Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur. Der Förderanteil des Landes beträgt für diese Maßnahme 41.000 €.