- Ziel der Landesregierung ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.
- Stadtverwaltung gibt Richtlinien zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im Gebiet der Stadt Rheinbach heraus.
- Zuwendungsempfänger sind Kirchen oder Religionsgemeinschaften und private Personen.
Rheinbachs historischer Stadtkern sowie die alten Ortslagen sind mit ihren typischen Gebäuden, Straßen und Plätzen trotz vieler Veränderungen im Wesentlichen erhalten geblieben.
An dem Erhalt der das Ortsbild prägenden Fachwerkbauten, historischen Häuser und Kirchen sind nicht nur die Eigentümer dieser ortsgeschichtlich wertvollen Gebäude interessiert. Es ist eine Aufgabe der Allgemeinheit, zur Erhaltung der Ortsbilder beizutragen, um so den unverwechselbaren, historisch gewachsenen Charakter der Stadt und seiner Ortsteile zu bewahren.
Für 2024 stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt für private Personen bis zu 50% und für Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30 % der zuwendungsfähigen denkmalpflegerischen Ausgaben und ist auf höchstens 10.000 € je Maßnahme beschränkt.
Formulare und weitere Informationen finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach