Für den Schiedsamtsbezirk Rheinbach I (für Kernstadt, Flerzheim, Ramershoven, Oberdrees, Niederdrees) ist eine Schiedsfrau bzw. ein Schiedsmann neu zu wählen.
Eine Schiedsperson als unparteiliche dritte Person einzuschalten, ist bei vielen Auseinandersetzungen von Vorteil. Ehrenamtliche Schiedsfrauen und -männer helfen dabei, die Polizei und die Gerichte zu entlasten, indem sie Konflikte schnell und kostengünstig lösen. Sie werden u.a. bei Nachbarschaftskonflikten, Beleidigungen oder Bedrohungen tätig.
Schiedspersonen vermitteln in ruhiger, entspannter Atmosphäre, sie hören nicht wertend zu und richten nicht selbst. Für die Ausübung des Schiedsamtes ist insbesondere soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, zum Ausgleich und zur Vermittlung von herausragender Bedeutung.
Eine Schiedsperson muss neutral sein, Sie darf keine Partei bevorzugen und muss sicherstellen, dass beide Seiten fair behandelt werden. Die Schiedsperson hilft im Mediationsverfahren den Parteien dabei, selbst eine Lösung zu erarbeiten. Eine Schiedsperson sorgt dafür, dass beide Parteien ihre Standpunkte darlegen können und fördert so den Dialog zwischen den Parteien.
Die Schiedsperson muss gemäß § 2 des Schiedsamtsgesetzes nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Aus diesem Grund wird ein Bewerbungsgespräch mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen durchgeführt. Sie muss die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und darf nicht unter Betreuung stehen.
Darüber hinaus soll Schiedsperson nicht sein, wer
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat,
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
- das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Rheinbach gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (für Neukirchen, Merzbach, Queckenberg, Loch, Hilberath, Todenfeld, Wormersdorf) gewählt.
Sollten Sie also Interesse an der Ausübung der Schiedstätigkeit für den Schiedsamtsbezirk Rheinbach I und die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk II haben, melden Sie sich bitte bis zum 17. Februar 2025 beim Ordnungsamt der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 103.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Stadtverwaltung unter der Durchwahl