Elterngeld soll jungen Familien helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten gehen können. Anspruch auf Elterngeld haben aktuell Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die man sich entscheidet: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Diese Varianten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Der Antrag auf Elterngeld kann jetzt bequem online unter familienportal.nrw/elterngeld ausgefüllt werden.
Nach einer Registrierung mit einem Benutzerkonto kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller in das Portal einloggen und wird durch die Antragstellung geleitet. Am Ende muss man eine Seite für die handschriftliche Unterschrift ausdrucken, unterschreiben und mit allen notwendigen Nachweisen unter dieser Postadresse an das Kreissozialamt senden:
Kreishaus Siegburg
Postfach 1551
53705 Siegburg
Das ist momentan noch nötig, da sich die Umstellung zum Online-Antrag des Landes NRW in einem Zwischenstadium befindet. Zukünftig soll der Antrag auf Elterngeld komplett digital möglich sein, mit einer digitalen Unterschrift und durch Hochladen der entsprechenden Nachweise auf das Portal.