Hinweise der Stadtverwaltung zum Silvesterfeuerwerk

Das gemeinsame Feiern und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zählen nach wie vor zum gelebten Brauchtum. Nach dem vernünftigen Umgang in den vergangenen Jahren verzichtet die Stadt Rheinbach zum Jahresende auf einschränkende Regelungen.

Die Stadtverwaltung appelliert aber an einen vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Ein maßvolles Verhalten senkt die Feinstaubbelastung und reduziert die Lärmbelästigung für Mensch und Tier.

Eine weitere Bitte betrifft die Überreste des Feuerwerks. Sie sollten nicht auf den Straßen, Gehwegen oder Grünflächen zurückgelassen, sondern von den Verursachenden beseitigt werden.

Die Umwelt und die Rheinbacher Bürger*innen werden es danken!

Die Stadtverwaltung wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr!