Bundestagswahl 2025: Wahlamt der Stadt Rheinbach ab dem 10.02. geöffnet

Bundesweit wird die Wahlbenachrichtigung ab dem 23. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Diesem ist zu entnehmen, in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal man wählen kann.

Soweit die für das Ende der ersten Februarwoche avisierten Stimmzettel dann zur Verfügung stehen, können die Rheinbacher Bürger*innen ihre Stimme zur Bundestagswahl 2025 bereits ab dem 10. Februar 2025 per Briefwahl abgeben.

Die Briefwahl kann vorzugsweise per Online-Wahlschein-Verfahren über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an wahlamt@stadt-rheinbach.de, alternativ formlos per Brief beim Wahlamt der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder persönlich beantragt werden. Der Antrag muss den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Meldeadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse enthalten.

Eine Beantragung der Wahlunterlagen per Telefon ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.rheinbach.de/bundestagswahl-2025