Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sind das Jugendamt und die Träger der Tageseinrichtungen verpflichtet, das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten. Daher haben alle Erziehungsberechtigten, die ihren Hauptwohnsitz in Rheinbach einschließlich der Ortschaften haben, den Betreuungsbedarf in Kindertageseinrichtungen für Ihr Kind für das folgende Kindergartenjahr nach § 5 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) schriftlich beim Fachbereich Jugend, Schule, Sport anzumelden.
Bedarfsanmeldesystem für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Wichtig: Ein Kindergartenjahr ist der Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres.
- Für das folgende Kindergartenjahr hat dies bis zum 01.12. zu erfolgen, damit die Planung für das neue Kindergartenjahr beginnen kann.
- Bitte geben Sie den Vordruck ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 01.12. des Kalenderjahres beim Jugendamt der Stadt Rheinbach, Aachener Straße 16, Rheinbach, ab.
Bedarfsmeldebogen für das Kindergartenjahr 2025/2026
Weitere Formulare und Anträge finden Sie im Kommunalportal der Stadt Rheinbach >
- Wenn Eltern, z.B. durch Zuzug, kurzfristig Bedarf für einen Betreuungsplatz haben, müssen sie dem Jugendamt den Bedarf unverzüglich anzeigen. Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte, weil das Kind über drei Jahre alt ist, muss dieser anhand der Bedarfsmeldung für das laufende Kindergartenjahr erklärt werden, um den Rechtsanspruch umsetzen zu können.
Die Eltern sollten sich frühzeitig über ihre Wunscheinrichtung informieren und daher zeitnah Kontakt mit den Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen aufnehmen, die für die Betreuung in Frage kommen.
- Außer der Wunscheinrichtung geben Sie bitte eine zweite und dritte Einrichtung an, in der Ihr Kind ebenfalls angemeldet werden muss!
- Bitte teilen Sie den Einrichtungsleitungen jeweils mit, in welcher Reihenfolge die Einrichtungen berücksichtigt werden sollen. Beachten Sie bitte, dass nur Betreuungsplätze angeboten werden können, die tatsächlich vorhanden sind.
- Die meisten Kindertageseinrichtungen laden die Eltern zum Kennenlernen zu persönlichen Einzelterminen nach vorheriger telefonischer Absprache ein. Wenn Informationsveranstaltungen wie Anmelde- /Kennenlerncafé, Tage der offenen Tür, Kindergartenfest, Sommerfest oder ähnliches angeboten werden, erfahren Sie dies ebenfalls bei der Kontaktaufnahme.
- Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Bedarfsmeldung beim Jugendamt der Stadt Rheinbach auch dann erforderlich ist, wenn Sie Ihr Kind bereits für das kommende Kindergartenjahr in einer Tageseinrichtung angemeldet haben.
- Mit der Bedarfsmeldung an das Jugendamt entsteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Platzes und ersetzt nicht die persönliche Anmeldung des Kindes in den gewünschten Kindertageseinrichtungen.
- Die Bedarfsmeldung und die damit verbundene Frist können insbesondere dann Bedeutung gewinnen, wenn Sie keine Platzzusage von einer Kindertageseinrichtung erhalten sollten. Dann ist das Jugendamt verpflichtet, Ihnen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen, einen Platz zuzuweisen (§ 5 KiBiz). Dabei richtet sich die Platzvergabe durch das Jugendamt nach den vorhandenen Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen.
Trotz aller Bemühungen, Ihre Wünsche und Bedarfe zu berücksichtigen, ist es möglich, dass Ihr Kind ein Platzangebot erhält, das Ihren Wünschen nicht optimal entspricht.
Die aktuellen einkommensabhängigen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rheinbach entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021.
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Rheinbach
Adresse und Kontakt
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
Telefonische Erreichbarkeit Sekretariat:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr