Kindertagespflege
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird im Stadtgebiet Rheinbach unter anderem auch durch Kindertagespflegepersonen abgedeckt. Die Kindertagespflege soll Eltern und allein erziehenden Elternteilen ermöglichen, Berufstätigkeit sowie Erziehung und Betreuung ihrer Kinder miteinander zu vereinbaren. Sie hat, wie die Kindertageseinrichtung, den Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Informationen zur Kindertagespflege und zu Kindertagesstätten
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser kann sowohl in der Kindertagespflege als auch in der Kindertageseinrichtung erfüllt werden.
Kindertagesstätten und Familienzentren
Im Jugendamtsbezirk Rheinbach gibt es insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften mit einer Vielzahl von Betreuungsangeboten. Bei Fragen zu der konzeptionellen Arbeit in den Einrichtungen und wenn Sie Ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung. Informationen zur Kindertagespflege und zu Kindertagesstätten
Bei Fragen zu der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und zu der Höhe der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an das
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-231, - 452 oder -611
Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie den Betreuungsbedarf für Ihr Kind beim Jugendamt rechtzeitig anmelden. Nehmen Sie daher bitte am Bedarfsanmeldesystem für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen teil.
Informationen zu den Satzungen und Richtlinien finden Sie im Ortsrecht der Stadt Rheinbach