Das Jugendamt- Aufgaben und Leistungen
Das Jugendamt sieht seine zentrale Rolle darin, die Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Hierzu zählt auch, Eltern zu informieren und zu beraten. Leitziel der Jugendhilfe ist, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu schaffen oder zu erhalten. Das ist ein wesentliches Ziel, welches das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII) bereits in einer der Leitnormen im § 1 beschreibt.
Auf alle Leistungen des Jugendamtes besteht grundsätzlich ein Anspruch. Das Selbstverständnis des Jugendamtes ist insbesondere, rechtzeitig Hilfen und Unterstützung in und für Familien, Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Prüfung Ihres Anspruches auf Leistungen wird in einem üblichen Verwaltungsverfahren vorgenommen, das sich von den Ihnen vielleicht bekannten Verfahren dadurch unterscheidet, dass ein pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Dieser lässt sich natürlich nicht einfach "messen". Vielmehr kommen wir mit Ihnen während dieses Verfahrens ins Gespräch. Wenn Sie Interesse an den gesetzlichen Bestimmungen haben, können Sie sich hier informieren. Oder Sie lassen sich direkt hier im Jugendamt beraten.
Die Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen sind vielfältig, genauso vielfältig, wie der mögliche Unterstützungsbedarf oder der Bedarf an Hilfe oder Beratung in Familien. Hierauf konzentriert sich das Leistungsangebot Ihres Jugendamtes, indem es für Sie Hilfe und Unterstützung anbietet, die auf Ihre Lebenssituation passt.
Wichtig zu wissen ist, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen eigenen Beratungsanspruch haben! Sie können sich auch an das Jugendamt wenden.
Wir möchten Sie einladen, sich auf den Seiten des Jugendamtes zu informieren. Klicken Sie hierzu bitte links auf einen Themenbereich, um nährere Informationen zu bekommen.
Wir möchten Sie ermuntern, bei allen Fragen, wo Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, Ihr Jugendamt anzurufen. Nehmen Sie persönlich oder telefonisch Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt
Stadtjugendamt
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-600
E-Mail jugendamt@stadt-rheinbach.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit Sekretariat: 02226 / 917-600
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das Rathaus und seine Nebenstellen stehen wieder ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für das Betreten des Rathauses und seine Nebenstellen entfällt ab dem 25.05.2022 das Tragen einer FFP2 Maske.
Das Jugendamt liegt zentral in der Nähe des Bahnhofs.