Auf eine unbürokratische Lösung hat sich die Bundesregierung im Wege der sogenannten UkraineAufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verständigt. Demnach verlängern sich die Aufenthaltstitel automatisch um ein Jahr bis zum 05.03.2025. Abgelaufene Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind weiterhin rechtsgültig.
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und beim Bürgerservice über E-Mail service-integration@bk.bund.de und telefonisch 030-18400-1640.
Darüber hinaus erhalten Menschen aus der Ukraine über das Projekt „Handbook Germany: Together“ eine Vielzahl wertvoller Informationen zum Leben in Deutschland.