Wichtige Informationen zum Vorgehen nach dem Warnstreik vom 12.3.

Information der RSAG:

Nach dem Warnstreik vom Mittwoch, den 12. März 2025, ergeben sich folgende Regelungen für die Müllabfuhr im Rhein-Sieg-Kreis:

Rechtsrheinisches Kreisgebiet

Keine Bio-, und teilweise Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.

  • Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
  • Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll sowie Biobündel werden wie geplant abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz stehen lassen.
  • Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.

Linksrheinisches Kreisgebiet

Keine Bio-, Bündel- und Restmüllsammlung am Mittwoch, 12.3.25. Die Leerungen der Abfallbehälter für Bio und Restmüll werden nicht nachgeholt.

  • Biotonnen werden zum nächsten regulären Termin am 19.3. geleert. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für Restmüll gilt: Wer am Mittwoch (12.3.) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr am 26.3. nutzen. Zusätzlicher Restabfall kann in neutralen Säcken bei dieser Abfuhr dazugestellt werden.
  • Für den Tag angemeldete Biobündel werden noch im Laufe der Woche abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz liegen lassen.  
  • Für heute (12.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte und auch Sperrmüll werden wie geplant abgeholt.
  • Die Leerungen für Papier und Wertstoffe (gelbe Tonne) finden statt.

Mobile Sammlungen und Entsorgungsanlagen

Das Schadstoff-Mobil steht heute nicht wie geplant in Königswinter-Stieldorf. 

Alle RSAG-Entsorgungsanlagen und die Unternehmenszentrale sind ohne Einschränkungen geöffnet. 

Gut zu wissen

Zum rechtsrheinischen Kreisgebiet zählen die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck.

Zum linksrheinischen Kreisgebiet gehören die Städte und Gemeinden Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.