Wegfall des Kinderreisepasses seit 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen nun einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Ob solche Kinderreisepässe von ausländischen Staaten als Reisedokument (uneingeschränkt) anerkannt werden, muss von den Dokumenteninhabern (bzw. deren gesetzlichen Vertretern) gegebenenfalls beim Auswärtigen Amt oder bei den Staaten, in die man einreisen will, selbst erfragt werden.

Auswärtiges Amt

Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich ist. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen.