- Straßen sind ab 18. September temporär zu den Bring- und Holzeiten während der Schulzeit für den Kfz-Verkehr gesperrt
- Anwohnende erhalten Ausnahmegenehmigung
Ein sicherer Schulweg trägt nicht nur zur Sicherheit der Kinder bei, sondern fördert vor allem auch bei jüngeren Kindern das Selbstbewusstsein und ihre Selbständigkeit. Der Fußweg oder die Fahrt mit dem Rad zur Schule sind ein wichtiges tägliches Training, um sich sicher und eigenständig im Straßenverkehr zu bewegen.
Um dies zu unterstützen und die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen, werden die Schumannstraße und der Sürster Weg in Rheinbach ab dem 18. September temporär in „Schulstraßen“ umgewandelt. Das bedeutet, dass die Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich der Gemeinschaftsgrundschule Sürster Weg temporär zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten gesperrt sind.
Insbesondere an Grundschulen ist oftmals zu beobachten, dass Schulkinder mit Kraftfahrzeugen zu den Schulbeginn- bzw. Schulschlusszeiten bis vor den Haupteingang gebracht bzw. dort abgeholt werden. Dies führt häufig zu kritischen Verkehrssituationen, wenn der Bring- und Holverkehr auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Die Stadt Rheinbach hat sich nach umfassender Prüfung und in Abstimmung mit Polizei, Ordnungsamt und Schulleitung dazu entschieden, den Sürster Weg und die Schumannstraße als sogenannte „Schulstraßen“ einzurichten, zunächst auf Probe für maximal 1 Jahr.
Um die zeitweise Befahrung der o.g. Straßen zu unterbinden, wird an den Straßeneinmündungen das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen „zeitlicher Beschränkung“ errichtet. Die zeitliche Beschränkung gilt montags bis freitags jeweils von 7:15 bis 8:00 Uhr und von 12:20 bis 12:50 Uhr. In den Schulferien gilt diese Regelung nicht.
Zusätzlich wird eine Hol- und Bringzone in der Brahmsstraße zwischen der Einmündung Sürster Weg und Schumannstraße eingerichtet, damit Schulkinder, die mit dem Auto zur Schule gefahren werden, aussteigen und den letzten Weg bis zur Schule zu Fuß gehen können.
Anwohnende der betroffenen Straßen (Sürster Weg, Linckeweg, Schumannstraße, Offenbachstraße) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um auch während der Sperrzeiten zu ihren Häusern fahren zu können. Rettungsdienste, ÖPNV, Entsorgungsunternehmen, Pflegedienste und der Lieferverkehr können die Straßen jederzeit befahren und sind von der Sperrung nicht betroffen.