Während der Stillen Feiertage gelten besondere Schutzvorschriften gemäß dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW – FeiertG).
Das Fachgebiet für Ordnungsangelegenheiten möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheinbach sowie die Gastronomen und Spielhallenbetreiber, hiermit auf die besonderen Schutzvorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW – FeiertG) hinweisen.
Gemäß §§ 5 und 6 FeiertG sind am Volkstrauertag, Sonntag, 17. November 2024, in der Zeit von 05:00 Uhr bis 13:00 Uhr (sofern keine andere Uhrzeit angegeben ist) folgende Veranstaltungen verboten:
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sport- und Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb von 05:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Alle anderen der Unterhaltung dienenden, (nicht) öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen einschließlich Tanz von 05:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Alle vorgenannten Verbote gelten auch am Totensonntag, 24. November 2024, in der Zeit von 05:00 Uhr bis 18:00 Uhr.