Start in die Karnevalssession 2024/2025 – Proklamationen der Rheinbacher Tollitäten

Traditionell zählen die Proklamationen der Tollitäten aus Kernstadt und den Ortsteilen zu den Höhepunkten des auch in Rheinbach seit weit über einhundert Jahren gepflegten rheinischen Brauchtums. Dies werden auch in der kommenden Session wieder zahlreiche Tollitäten unterstreichen und mit ihrer Regentschaft das bunte närrische Treiben in den Sälen und im Straßenkarneval bereichern.

 

Wir begrüßen mit einem herzlichen dreifachen „Rheembach Alaaf“ unsere Tollitäten:

Die Wormersdorfer Prinzessin Anja I.
Proklamation: Freitag, 15. November 2024 in der Wormersdorfer Turnhalle; Beginn 19.30 Uhr



Das Wormersdorfer Mädchendreigestirn Prinzessin Fiona I., Bäuerin Annika I. und Jungfrau Milla I.
Proklamation: Samstag, 16. November 2024 in der Wormersdorfer Turnhalle; Beginn 14.30 Uhr


Noch streng geheim sind bis zu ihrer Proklamation am 16.11. die Tollitäten der Rheinbacher Kernstadt
Proklamation: Im Rahmen der „Jecken Stadthalle"; Beginn 19.00 Uhr. 



Das Merzbacher Damendreigestirn Prinzessin Andrea I., Bäuerin Nicole I. und Jungfrau Andrea I.
Proklamation: Freitag, 22. November 2024, in der Aula der Grundschule; Einlass ab 18.30 Uhr



Die Oberdreeser Kinderprinzessin Antonia I.
Proklamation: Samstag, 23. November 2024 in der Ludwig-Fett-Halle; Einlass ab 14.00 Uhr



Das Rheinbacher Kinderprinzenpaar Prinz Noel I. und PrinzessinPia I.
Proklamation: Samstag, 23. November 2024 in der Stadthalle Rheinbach; Einlass ab 13.00 Uhr



Das Queckenberger Dreigestirn Prinz Patrick I., Bauer Ferdi I. und Jungfrau Tine I.
Proklamation: Samstag, 23. November 2024 in der Madbachhalle zu Queckenberg; Einlass ab 18.30 Uhr


Karten für die jeweiligen Veranstaltungen können direkt beim jeweiligen Veranstalter erworben werden. Schnell sein lohnt sich. Die ein oder andere Veranstaltung ist bereits nahezu ausverkauft.

Traditionell lädt Bürgermeister Ludger Banken die Tollitäten vor dem offiziellen Start in die Karnevalssession am 8. November im Foyer des Rathauses ein.