Mit dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung von Armut zur Verfügung. Der Stadt Rheinbach wurden hieraus 83.349 Euro gewährt.
Ziel des Stärkungspaktes ist es, angesichts Energiepreissteigerungen und Inflation sicher zu stellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ausbauen können.
Dies basiert auf zwei Säulen:
1. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
Rheinbacher Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können eine Bedarfsmeldung einreichen. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten und / oder mit besonderen Bedarfslagen z.B.
- Sozial- und Schuldnerberatung,
- Tafeln,
- Kleiderstuben,
- Sozialkaufhäuser,
- Wohnungslosen- und Suchtberatungsstellen,
- Seniorentreffs,
- Nachbarschaftsnetzwerke in Quartieren.
Förderfähig sind krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten sowie die krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote wie z.B.:
- Zusätzliche Ausgaben aufgrund der Steigerung der Heiz- und Energiekosten bzw. von Miet- und Mietnebenkosten
- Zusätzliche Sachausgaben wegen des gestiegenen Bedarfs (Lebensmitteleinkauf, Küchenutensilien, Besteck, Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc.)
- Personal- und Honorarausgaben soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den förderfähigen Einrichtungen eingesetzt wird. Es muss sich dabei auch hier um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung des Personalbedarfs handeln.
- Erstellung und Produktion von Informationsmaterial
Eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe die Mittel aus dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ ausgezahlt werden, wird erst nach Eingang der Bedarfsmeldungen erfolgen können.
2. Individuelle Einzelfallhilfe
Für die individuelle Einzelfallhilfe stellt die Stadt Rheinbach aus dem erhaltenen Unterstützungsbetrag 50.000 € zur Verfügung.
Diese Mittel sollen zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten bei Rheinbacher Bürger*innen beitragen, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang genutzt werden können.
Die Vergabe der Einzelfallhilfen erfolgt nicht über die Stadt Rheinbach selbst.
Soziale Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur, die im Rahmen ihrer spezifischen Beratung (Beratungskontext ist Voraussetzung) Kenntnis über Notlagen in Einzelfällen bekommen, können bei der Stadt Rheinbach einen Antrag auf Weitergabe der Mittel zur eigenständigen Verwendung aus dem Härtefallfonds stellen.
Pro Einrichtung wird zunächst ein Grundbetrag von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Weitergabe der Mittel sowie die Verwendung erfolgt aufgrund des
Konzepts der Stadt Rheinbach vom 05.09.2023.
Mit dem Rheinbacher Seniorenforum e.V. konnte bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Weitergabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 25.000 für Einzelfallhilfen getroffen werden. Bezuschusst wird der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten.
Es stehen noch einmal 25.000 € für weitere, interessierte soziale Einrichtungen zur Verfügung.
Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um eine Billigkeitsleistung. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch hierauf.
Es werden nur Kosten erstattet, die im Zeitraum Januar 2023 bis Dezember 2023 tatsächlich angefallen sind.
Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.
Da Doppelförderungen ausgeschlossen sind, können keine Leistungen gewährt werden, für die bereits Mittel aus anderen Förderungen beantragt oder bewilligt sind. Gewährte, aber nicht verausgabte Mittel oder Überkompensationen durch andere Zahlungen (z.B. zweckgebundene Spenden, Versicherungsleistungen), sind zurückzuzahlen.
Weitere Informationen über förderfähige Ausgaben, Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms, Termine und Stichtage sind hier zu finden:
- „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspaket NRW“)
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/richtlinie_staerkungspakt_nrw.pdf - Begleitinformation zur Richtlinie „Stärkungspaket NRW“.
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/faq_begleitinfo_staerkungspakt_nrw.pdf
Sofern Sie für das Jahr 2023 einen entsprechenden Bedarf für krisenbedingte Mehraufwendungen anmelden und Unterstützungsleistungen erhalten möchten, können Sie ab sofort bis zum 10.09.2023 – keine Ausschlussfrist - eine Bedarfsmeldung bei der
Stadt Rheinbach / Der Bürgermeister
Fachgebiet 50
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
einreichen.
Den Antragsvordruck erhalten Sie hier:
Bedarfsabfrage- und Mitteilung
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung.pdf