Die Stadt Rheinbach unterstützt gemeinnützige Rheinbacher Vereine, die das städtische Leben mit einem Getränkestand bei der Herbstkirmes 2025 bereichern möchten, indem sie auf die Erhebung der Standgebühren in Höhe von rund 400 Euro verzichtet.
Vereine können sich bis zum 31.08.2024 bei der Stadt Rheinbach, Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder per Email unter ordnungsamt@stadt-rheinbach.de bewerben.
Die Standplätze werden im Losverfahren zugewiesen. Die Verlosung des Standplatzes für 2025 erfolgt im Rahmen der diesjährigen Kirmeseröffnung am Freitag, 13.09.2024 18:00 auf dem Kirmesplatz.
Die Vergabe eines Standplatzes kann erfolgen, wenn folgendes beachtet wird:
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit Ihres Vereins.
- Vergeben wird nur ein Standort (mit einer anschließenden Ausschlussfrist von 3 Jahren zur Bewerbung).
- Der Getränkestand muss sich in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand befinden und selbständig organisiert werden.
- Während der gesamten Öffnungszeit der Kirmes
- Freitag von 15:00 Uhr bis ca. 24:00 Uhr,
- Samstag ab 14:00 Uhr bis ca. 24:00 Uhr,
- Sonntag ab 12:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr,
- Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr
muss eine Besetzung des Getränkestandes gewährleistet sein. Sie können dafür auch eine Kooperation mit mehreren Vereinen eingehen und sich gemeinsam bewerben. - Die Allgemeinkosten (Konzession, Feuerwerk, Stromanschlusskosten etc.) in Höhe von ca. 350 Euro zuzüglich der Stromkosten nach tatsächlichem Verbrauch sind zu entrichten.