Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises:
Bequem von zu Hause aus und jederzeit Führerscheinangelegenheiten erledigen, das machen die online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises für einige Anträge möglich.
Der digitale Pflichtumtausch des Führerscheins ist bereits seit längerem machbar, hat aber in den vergangenen Wochen ein „relaunch“ erlebt, so dass sich dies jetzt einfacher gestaltet. Auch das Hochladen der eigenen Unterschrift und eines bereits vorhandenen biometrischen Passfotos wurde aktualisiert. Für den online-Antrag auf Umtausch werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Passfoto (35x45mm) benötigt; die Gebühren können z.B. über Kreditkarte beglichen werden.
Seit 2021 müssen die alten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden und zwar jahrgangsweise. Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an die Reihe, den grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-einheitlichen Kartenführerschein umzutauschen. Von den bereits 50.000 umgetauschten Führerscheine wurden 7.000 Anträge über das online-Portal abgewickelt.
Seit etwa einem Monat kann auch der internationale Führerschein online beantragt werden.
Alle online-Dienstleistungen sind über rhein-sieg-kreis.de/online-dienstleistungen aufrufbar. Für die online-Dienste wird ein Konto bei der BundID benötigt. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle online-Anträge. Dass BundID-Konto wird in wenigen Schritten über id.bund.de/de erstellt. Die genannten online-Dienste des Rhein-Sieg-Kreises führen aber auch automatisch zur BundID-Homepage im Internet.
Selbstverständlich ist weiterhin die Antragstellung vor Ort im Kreisstraßenverkehrsamt möglich; hierfür sind online-Terminbuchungen über rhein-sieg-kreis.de/termin-sva oder telefonisch über 02241 13-3939 (Straßenverkehrsamt Siegburg) oder über 02225 9409-5010 (Straßenverkehrsamt Meckenheim) notwendig. Werktags zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, ohne Termin zum Straßenverkehrsamt nach Siegburg zu kommen; allerdings muss hier gegebenenfalls Wartezeit eingerechnet werden.