Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, welche vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 04.03.2025 zu verlängern.
Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises macht darauf aufmerksam, dass sich die Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Alle Personen, die derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, welche bis mindestens 01.02.2024 gültig ist, benötigen KEINEN TERMIN für die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Die Ausländerbehörde bittet eindringlich darum, von online-Terminbuchungen oder Terminanfragen per E-Mail abzusehen.