Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises:
Alle Pferde und Ponys, die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.
Reitkennzeichen und Jahresaufkleber können im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Online-Service der Kreisverwaltung ganz bequem von zu Hause aus beantragt werden: www.rhein-sieg-kreis.de/reitkennzeichen.
Dafür benötigt man nur ein Konto bei der BundID. Und auch anfallende Gebühren können direkt online bezahlt werden.
In der freien Landschaft außerhalb des Waldes ist das Reiten auf allen öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen, Wegen und Plätzen gestattet.
Für das Reiten im Wald gibt es jedoch gesonderte Regeln: In den Waldgebieten der Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg, den Städten Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und Troisdorf sowie Teilgebieten der Städte Hennef, Lohmar und Siegburg ist das Reiten im Wald auf die gekennzeichneten Reitwege beschränkt, auf denen auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Das Reiten ist dort auf eigene Gefahr gestattet.