Die Schäden an der Grundschule und Turnhalle in Flerzheim durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 waren so immens, dass eine Sanierung beider Gebäude nicht in Frage kam, sondern ein Neubau an einem anderen Standort nicht nur aus Hochwasserschutzgründen als sinnvoll erachtet wird. Die zu erwartende Entwicklung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die qualitative Entwicklung der Grundschullandschaft, die Ganztagsquote und der gesetzliche OGS-Anspruch führen dazu, dass die Fläche des heutigen Grundstücks der Grundschule für einen zukunftsfähigen Neubau nicht ausreicht.
Zu diesem Ergebnis kam eine Machbarkeitsstudie, die sich mit der Frage Erhalt oder Neubau befasste. Auch eine multifunktionale Nutzung der zukünftigen Turnhalle als Mehrzweckhalle wurde dabei berücksichtigt. Parallel wurde von der Verwaltung der Stadt Rheinbach eine Prüfung von Standortalternativen durchgeführt. Dieser Prüfung wurden unterschiedliche Kriterien wie: Flächenverfügbarkeit, Erreichbarkeit und Überflutungsrisiko zugrunde gelegt.
Erste wesentliche Erkenntnis war, dass innerhalb der gewachsenen Ortslage aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit und Restriktionen u. a. durch Hochwasser- und Gewässerschutz keine geeignete Fläche zur Verfügung steht, sodass eine Entwicklung nur am Ortsrand erfolgen kann.
Nach eingehenden Untersuchungen und Gesprächen mit mehreren Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern fiel die Entscheidung für ein 0,75 Hektar großes Grundstück nordöstlich des Ortsteils Flerzheim am Fliesweg, das sich für die geplanten Nutzungen eignet.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte daraufhin im Mai 2023 den Neubau der Schule und Turnhalle auf einem Grundstück am Fliesweg beschlossen. Zunächst muss jedoch Baurecht geschaffen werden. Für die Erstellung der Planunterlagen wurde das Planungsbüro MWM aus Aachen beauftragt. Die Unterlagen und Gutachten liegen jetzt vor, so dass die nächsten notwendigen Planungsschritte erfolgen können.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der ausgewählte Standort umfasst eine bisher unbebaute Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Dies erfordert eine Änderung innerhalb des Flächennutzungsplans von Flächen für die Landwirtschaft hin zu Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sport, Kultur). Im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Bauen wurde gestern die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf beschlossen. Im Parallelverfahren erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Rheinbach-Flerzheim „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“.
Daran anschließend folgen die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Offenlage und der endgültige Beschluss des Bauleitplans. Der Baubeginn wird für das dritte Quartal 2025 anvisiert.
Foto: Geobasis NRW 2024