Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises:
„Wer junge Wildtiere und befiederte Jungvögel – auch Ästlinge genannt - schützen möchte, darf die Jungtiere nicht anfassen!“, darauf macht Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes aufmerksam.
In der Natur ist es normal, dass die Jungen von ihren Eltern kurzzeitig alleingelassen werden. In dieser Zeit ist es keine gute Idee, die Tiere anzufassen oder mitzunehmen. Durch diese Berührung überträgt sich der menschliche Geruch und die jungen Säugetiere werden von den Elterntieren nicht mehr angenommen! Von Menschen nicht fachgemäß aufgezogene Wildtiere lassen sich kaum erfolgreich auswildern.
Der Mensch ist nur zu Hilfe aufgefordert, wenn das Tier verletzt aufgefunden wird. Dr. Johannes Westarp empfiehlt: „Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten sie beim Veterinäramt, dem nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder dem Forstamt“.
Außerdem gilt: wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung verantwortlich und muss für alle Kosten aufkommen, die entstehen. Ganz wichtig: Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.
Die einzige Ausnahme für die oben genannten Fälle sind Jungvögel. Hier muss zwischen sogenannten „Nestlingen“ und „Ästlingen“ unterschieden werden.
Die Nestlinge die noch unbefiedert sind, sollten in das Nest zurückgelegt werden. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn es sich zum Beispiel um einen Mauersegler oder Wanderfalken handelt. Deren Nester sind teilweise einfach zu hoch und für Menschen nicht zu erreichen.
Die befiederten Ästlinge hingegen brauchen keine Unterstützung. Sie geben ihren Eltern ihre Position mit einem Ruf kund, so dass diese sich um ihren Nachwuchs, wie in der Natur vorgesehen, kümmern werden.
Rhein-Sieg-Kreis (ps)
Foto: Heinrich Pützler