Gehölzschnitt vor der Vogelschutzzeit

Foto: Stadt Rheinbach

Am 1. März beginnt wieder die Vogelschutzzeit, in der keine Gehölzarbeiten zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren erlaubt sind. Hecken und Büsche sind nicht nur ein sicherer Ort für die Tiere, sondern bieten auch einen geeigneten Platz für deren Nachwuchsaufzucht.

Der Betriebshof der Stadt Rheinbach ist weiterhin tatkräftig in der Kernstadt und den Ortschaften unterwegs, um die Gehölzarbeiten noch rechtzeitig abzuschließen. Bei strahlendem Sonnenschein bereitete das Arbeiten im Freien am Dienstag in Ramershoven gleich doppelt so viel Spaß.

Wenn Sie auch Sträucher oder andere Gehölze in Ihrem Garten zuschneiden möchten, haben Sie dafür noch bis Ende Februar Zeit, anschließend ist es bis Ende September größtenteils nicht erlaubt.

Weitere Informationen zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege finden Sie unter

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html