Das Ordnungsamt informiert: Wichtige Hinweise zur Kennzeichnung von Katzen und Hunden

Regelmäßig gehen im Ordnungsamt Meldungen über verletzte oder kranke Tiere ein. Viele dieser Tiere sind nicht gekennzeichnet, obwohl eine Kennzeichnungspflicht besteht. Das Ordnungsamt kann in diesen Fällen deshalb niemanden informieren; besonders tragisch in den Fällen, in denen Tiere nach einem Unfall versterben oder von einem Tierarzt erlöst werden müssen. 

Für Besitzer*innen beginnt die verzweifelte, oftmals monatelange Suche nach dem geliebten Haustier.  Durch eine Kennzeichnung und Registrierung wäre dies zu vermeiden: In der Tierarztpraxis wird ein kleiner Chip, etwa von der Größe eines Reiskorns, mit einer eindeutigen Identifikationsnummer unter die Haut des Tieres eingesetzt. Diese Nummer muss anschließend in einem Tierregister hinterlegt werden, wodurch die Kontaktaufnahme ermöglicht wird. 

Das Ordnungsamt verfügt über ein Lesegerät zur Identifizierung von Tieren. Noch vor Ort kann festgestellt werden, wem das gefundene Tier gehört und wer zu benachrichtigen ist.

Alle gefundenen Tiere werden beim Ordnungsamt erfasst. Wer sein Haustier vermisst, kann sich unter der Telefonnummer 

02226 / 917-221

oder per E-Mail an 

ordnungsamt@stadt-rheinbach.de

an das Ordnungsamt der Stadt Rheinbach wenden.