Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2025/26 (für die Aufnahme zum 01.08.2025) bereits vorgenommen oder planen dies für die kommenden Wochen. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, müssen nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) die Eltern den Betreuungsbedarf dem örtlichen Jugendamt schriftlich mitteilen.
Dafür ist von den Eltern der Rheinbacher Kinder eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2025/26“ auszufüllen und der Betreuungsbedarf beim Jugendamt zu melden. Diese Meldung ist bis zum 01.12.2024 beim Jugendamt abzugeben, damit eine gute Planung möglich ist.
Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweit- und drittrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es unbedingt erforderlich, zeitnah Kontakt mit den Kindertageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten drei Einrichtungen persönlich anzumelden.
Der Bedarfsmeldebogen ist unter folgendem Link abrufbar:
Bedarfsmeldebogen im Kommunalportal der Stadt Rheinbach
Der Meldebogen ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich. Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet mit den jeweilige Gruppen- und Altersstrukturen, die Öffnungszeiten und die Kontaktdaten sind auf www.rheinbach.de aufgeführt.
Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt und daher die Eltern die Kinder persönlich in der Kindertageseinrichtung bis spätestens Ende November 2024 anmelden müssen und der Meldebogen bis zum 01.12.2024 beim Jugendamt einzureichen ist. Denn nur so kann auch die Aufnahme des Kindes in einer der Wunscheinrichtungen gewährleistet werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach.