Bundesweit wird die Wahlbenachrichtigung ab dem 23. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Diesem ist zu entnehmen, in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal man wählen kann. Soweit die für das Ende der ersten Februarwoche avisierten Stimmzettel dann zur Verfügung stehen, können die Rheinbacher Bürger*innen ihre Stimme zur Bundestagswahl 2025 bereits ab dem 10. Februar 2025 per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen können entweder online über das Wahlportal, schriftlich per Brief oder per E-Mail angefordert werden.