Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Bundestagswahl benötigt die Stadt Rheinbach tatkräftige Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sollten Sie Interesse an der Aufgabe haben, rufen Sie bitte das Wahlamt der Stadt Rheinbach an oder bewerben Sie sich direkt online:
Jetzt als Walhelferin oder Wahlhelfer bewerben
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter:
www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025