Grundsteuerreform

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025 (Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen)

 

Weitere Informationen:

Flyer “Ihre Grundsteuer vor Ort” des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (pdf)

www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform