Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit und besonders für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. In einem familiären Umfeld werden die Kinder versorgt und gefördert. Die Kindertagespflege soll Eltern und allein erziehenden Elternteilen ermöglichen, Berufstätigkeit sowie Erziehung und Betreuung ihrer Kinder miteinander zu vereinbaren. Sie hat, wie die Kindertageseinrichtung, den Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser kann sowohl in der Kindertagespflege als auch in der Kindertageseinrichtung erfüllt werden.
Informationen für Eltern
Die Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt der Stadt Rheinbach vermittelt und berät kostenlos Eltern, die eine Tagesmutter/einen Tagesvater suchen. Es werden ausschließlich Tagesmütter/Tagesväter vermittelt, die eine Pflegeerlaubnis haben. In einer Bedarfsmeldung wird erfasst, an welchen Tagen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten die Betreuung benötigt wird. Dann wird der Kontakt zu einer passenden Tagesmutter/einem Tagesvater mit freien Plätzen hergestellt.
Beim persönlichen Kontakt können die Eltern und die Tagesmutter/der Tagesvater herausfinden, ob „die Chemie stimmt“ und ein Betreuungsverhältnis möglich und gewünscht ist.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an!
Ingrid Rosenberg-Mosell
Fachberatung für Kindertagesbetreuung
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Str. 16
53359 Rheinbach, Zimmer 2.07
02226 917-611
ingrid.rosenberg-mosell@stadt-rheinbach.de
Sprechzeiten
Montags von 10:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Weitere Termine gerne nach Vereinbarung.
Eltern und Tagesmutter oder Tagesvater schließen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag miteinander ab. Darin halten sie die wichtigsten Bestandteile des Betreuungsverhältnisses fest, z.B. persönliche Daten, Betreuungstage und -uhrzeiten, Eingewöhnungszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Höhe der Kosten für die Verpflegung des Kindes. Eltern und Tagesmutter/Tagesvater beantragen vor Beginn der Betreuung die Förderung der Kindertagespflege (siehe weiter unten).
In der Eingewöhnungszeit wird ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind die Tagesmutter/den Tagesvater regelmäßig aufsuchen, damit das Kind sich an die neue Umgebung und die neue Bezugsperson gewöhnen kann. Im nächsten Schritt wird das Verabschieden und Wiederkommen geübt. Lässt das Kind sich von der Tagesmutter/dem Tagesvater trösten, kann die Eingewöhnung als geglückt gewertet werden.
Ist die Tagespflegeperson in Besitz einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, ist das Kind während der Betreuung unfallversichert.
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege kann gemäß der Richtlinien der Stadt Rheinbach zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach §§ 23, 24 SGB VIII unter Berücksichtigung der Kontingentierung durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die Eltern beantragen gemeinsam mit den Tagespflegepersonen die Förderung der Kindertagespflege beim Jugendamt, mit folgenden Formularen. Sie finden diese hier unter Merkblätter, Formulare und Richtlinie.
- der Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege für Bürger
- wenn mehr als 35 Stunden Betreuungszeit in der Woche benötigt werden: die Arbeitszeitbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege) von beiden Elternteilen
- die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen im Rahmen der Kindertagespflege, denen entsprechende aktuelle Einkommensnachweise beizufügen sind
- Ein weiterer Bestandteil des Antragssatzes ist der Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege für Tagespflegepersonen, den die Tagesmutter oder der Tagesvater ausfüllt.
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Der bedarfsunabhängige Grundanspruch wird mit 25 Stunden Betreuungszeit in der Woche abgedeckt. Wird eine höhere Betreuungszeit benötigt, setzt dies voraus, dass die Eltern einen „Bedarf“ an Kinderbetreuung haben, weil sie ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Wird für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Betreuung benötigt, muss der Bedarf ebenfalls nachgewiesen werden.
Ein Bedarf liegt dann vor, wenn beide Eltern oder allein erziehende Elternteile
- berufstätig sind oder werden wollen,
- Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
- in der Schul- oder Hochausbildung befinden
- oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.
Die Fördersätze werden monatlich vom Jugendamt an die Tagesmutter/den Tagesvater ausgezahlt und richten sich nach der durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit, also der Zeit, die das Kind bei der Tagesmutter/dem Tagesvater verbringt. Eltern und Tagespflegeperson erhalten einen Bescheid vom Jugendamt und sind verpflichtet, dem Jugendamt Veränderungen mitzuteilen.
Die Eltern werden gemäß ihrem Einkommen zu den Kosten herangezogen. Die Höhe der Beiträge ergeben sich aus der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege. Zusätzlich zu den Kostenbeiträgen an das Jugendamt sind ausschließlich Zahlungen für die Verpflegung und für Sonderleistungen (z.B. Bring- und Holdienste) an die Tagespflegeperson vorgesehen.
Wenn mehrere Kinder einer Familie in Tagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Rheinbach betreut werden, gilt eine Geschwisterkindbefreiung. Die Eltern zahlen nur für ein Kind Kostenbeiträge an das Jugendamt. Gezahlt werden muss dann der höchste Beitrag der entsprechenden Einkommensstufe.
Informationen über die finanzielle Förderung von Kindertagespflege, über Plätze in Kindertageseinrichtungen und Elternbeiträge bekommen Sie von:
Ksenija Sievernich
Fachgebiet Jugend, Schule und Sport
Stadt Rheinbach
Aachener Str. 16
53359 Rheinbach, Zimmer 2.02
Informationen, wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten
Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Tagesmütter und -väter sind in der Zeit, in der die Eltern berufstätig sind, wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Sie übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens.
Eine Tagesmutter (oder ein Tagesvater) betreut ein Kind oder mehrere Kinder flexibel und individuell in einem familiären Umfeld. Zu unterschiedlichen Zeiten, die den beruflichen Erfordernissen der Eltern angeglichen sind, werden das Kind oder die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern betreut, gefördert und versorgt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kinder in anderen geeigneten Räumen zu betreuen.
Um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Unten haben wir versucht, die wesentlichen Punkte für Sie zusammenzufassen.
Wer Kinder bei sich im Haushalt tagsüber betreuen will oder dies im Haushalt von Eltern tun möchte, muss hierfür geeignet sein. Das heißt,
- Sie haben eine stabile und belastbare Persönlichkeit
- Sie sind bereit und fähig, mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren
- Sie besitzen Sachkompetenz und
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege
Vertiefte Kenntnisse müssen Sie in Qualifizierungskursen erwerben. Eine pädagogische Ausbildung ist natürlich von Vorteil, aber keine Voraussetzung und sie entbindet Sie nicht davon, an Qualifizierungskursen teilzunehmen. Sie können aber an der Abschlussprüfung teilnehmen, ohne den Aufbaukurs besuchen zu müssen.
Solche Lehrgänge werden auch in Ihrer Nähe regelmäßig angeboten. Die Anbieter finden Sie auf dieser Seite weiter unten!
Inhaltlich geht es in den Kursen um folgende Themenschwerpunkte:
- Was kommt auf eine Tagesmutter / einen Tagesvater zu? (z.B. Motivationsklärung, Familienbeziehungen, Veränderungen in der Familie, Umgang mit den Veränderungen)
- Was erwartet ein Tageskind in der Betreuung? (z.B. Verlauf des Betreuungsprozesses, situationsgerechter Umgang mit kindlichem Verhalten)
- Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung (z.B. Sozialgesetzbuch Achtes Buch [SGB VIII], Kinderbildungsgesetz [KiBiz], Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, Rechte und Pflichten, Betreuungsbedingungen, Betreuungsvertrag, Aufsichtspflicht)
- Entwicklungspsychologie und allgemeine Pädagogik (z.B. Entwicklungsstufen, Erziehungsziele und Erziehungsstile, Spielpädagogik)
- Alltag einer Tagesmutter (z.B. Stärken und Schwächen, Umgang mit Stresssituationen, Gestaltung des Alltags)
- Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten (Gestaltung von Gesprächssituationen, Methoden und Techniken zur Gesprächsführung, konstruktive Konfliktlösungsstrategien)
Tagesmütter oder Tagesväter, die im eigenen Haushalt Kinder betreuen, sind selbstständig tätig. Außerdem besteht für Tagesmütter / Tagesväter die Möglichkeit Kinder in anderen Räumlichkeiten zu betreuen und sogar innerhalb von Kindertagesstätten.
Eine Kinderfrau ist angestellt und arbeitet mit Arbeitsvertrag im Haushalt der Eltern.
Grundsätzlich gilt: Wer Kinder betreuen will, benötigt eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII- Sozialgesetzbuch VIII).
Die Pflegeerlaubnis kann beim Jugendamt beantragt werden. Eine gültige Pflegeerlaubnis ist außerdem Voraussetzung für die Förderung der Kindertagespflege.
Für die Pflegeerlaubnis erforderlich sind:
- Teilnahmebescheinigung für einen 300-stündigen Qualifizierungskurs mit Abschlussprüfung (mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung kann der Umfang reduziert werden)
- Ärztliche Bescheinigungen und polizeiliche Führungszeugnisse aller volljährigen Haushaltsangehörigen (Vordrucke zur Anforderung im Jugendamt erhältlich)
- Hausbesuch zur Beurteilung ob die Räume kindgerecht und kindersicher sind
Wenn eine Kinderfrau Kinder im Haushalt der Eltern betreut, braucht sie keine Pflegeerlaubnis. Wird die Förderung der Kindertagespflege beantragt, wird geprüft, ob sie für die Betreuung geeignet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Nur dann kann die Förderung erfolgen.
Es gibt unterschiedliche Fördersätze für die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson und für die Betreuung durch eine Kinderfrau im Haushalt der Eltern.
Liegen die Voraussetzungen für die Förderung vor (Bedarf der Eltern, gültige Pflegeerlaubnis), füllt die Tagesmutter/der Tagesvater vor Beginn der Betreuung den Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege für Tagespflegepersonen aus. Wenn alle Unterlagen, auch die der Eltern, vollständig vorliegen, wird der Förderbetrag vom Jugendamt monatlich im Voraus direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.
Zusätzlich können die Kosten der Berufs-Unfallversicherung der Tagesmutter oder des Tagesvaters, sowie die Hälfte der Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung vom Jugendamt erstattet werden. Die Erstattung der Beiträge muss gesondert beantragt werden: Antrag Tagesmutter/Tagesvater Versicherungsbeiträge.
Die Förderbeträge entnehmen Sie bitte aus der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege.
Der Fördersatz für Kindertagespflege wird auf der Basis einer leistungsgerechten Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson berechnet. Der Betreuungssatz von 5,50 € je Stunde setzt sich aus einer Pauschale für die Sachkosten (1,90 € / Stunde) und einem Anerkennungsbetrag der Förderleistungen (3,60 € / Stunde) zusammen. Der Betreuungssatz erhöht sich jährlich zum 01.08. eines Kalenderjahres nach der vom Land NRW festgesetzten Fortschreibungsrate.
Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Geldleistungen gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Wenn Räume im Stadtgebiet Rheinbach ausschließlich für die Kindertagespflege verwendet werden, können erhöhte Sachkosten angerechnet werden.
- Für die Zeiten, die zusätzlich zu unmittelbaren Betreuung des Kindes anfallen, wird eine monatliche Pauschale für Rheinbacher Tagespflegepersonen gewährt. Diese beträgt 70,00 € für das erste betreute Kind und zusätzlich 10,00 € für weitere betreute Kinder, der Höchstbetrag je Tagespflegeperson beträgt 110,00 €. Berücksichtigt wird die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in Rheinbach haben.
- Private Zahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson zusätzlich zur laufenden Geldleistung des Jugendamtes sind nicht vorgesehen, ausgenommen davon sind Aufwendungen für Verpflegung und besondere Leistungen, wie z.B. Bring- und Abholfahrten, aufwändige Ausflüge, externe Förderangebote.
Von verschiedenen Bildungsträgern werden Qualifizierungskurse zum Thema „Kinderbetreuung in Tagespflege“ angeboten. Grundlage ist das Curriculum des Deutschen Jugend Instituts München (DJI).
Informationen über Kurstermine erhalten Sie bei:
Katholisches Bildungswerk und Familienbildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis linksrheinisch
Kirchplatz 1
53340 Meckenheim
Boscheinen@Bildungswerk-siegburg.de
Katholische Familienbildungsstätte, Haus der Familie Euskirchen
Herz-Jesu-Vorplatz 5
53879 Euskirchen
Adresse und Kontakt
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
02226 917-611
Weitere Termine gerne nach Vereinbarung.