Bevölkerungsschutz und Krisenvorsorge
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) regelt in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten von Land, Kreisen und Kommunen im Umgang mit (Groß-) Schadensereignissen jeglicher Art, um den Schutz der Bevölkerung, sowie vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten. In erster Linie sind die Kreise und kreisfreien Städte für den Aufbau und die Unterhaltung eines wirkungsvollen Katastrophenschutzes verantwortlich. Das Land Nordrhein-Westfalen und die den jeweiligen Kreisen angehörigen Kommunen sind in unterstützender Weise tätig. So sind die Kommunen und auch die Stadt Rheinbach beispielsweise dazu verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, die sowohl bei Brandeinsätzen (Brandschutz), als auch bei Unfällen (Hilfeleistung) und im Katastrophenfall (Katastrophenschutz) eingesetzt werden kann. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Rheinbach ist die notwendige und wichtige Planungsgrundlage, um eine leistungsfähige Feuerwehr zu gewährleisten.
Wie wichtig eine solche Feuerwehr für die Stadt Rheinbach ist, haben bereits vergangene Ereignisse gezeigt. Zunehmende Extremwetterereignisse, Naturkatastrophen, Unfälle usw. führen zu einem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung. Gleichermaßen stellen flächendeckende Ereignisse die Einsatzkräfte vor immer neue und größere Aufgaben. Aus diesem Grund ist die Information und Beratung der Bürger*innen zur Selbsthilfe im Falle von persönlicher Betroffenheit ein weiteres kommunales Aufgabengebiet. Damit Sie auch in Zukunft bestens vorbereitet und stets auf dem aktuellsten Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten regionalen und allgemeinen Informationsquellen zusammengefasst.
Im Krisenfall vorbereitet sein
Um auf künftige Krisensituationen besser vorbereitet zu sein, hat die Stadt Rheinbach ein umfassendes Krisenresilienzkonzept entwickelt, das unter anderem die Einrichtung sogenannter Notfall-Meldestellen und Selbsthilfe-Standorte in allen Ortschaften und der Kernstadt von Rheinbach umfasst. In einem Kurzfilm werden die Aufgaben, die Funktionsweise und die Inbetriebnahme erklärt und veranschaulicht, um die Bevölkerung bei der eigenverantwortlichen Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu unterstützen.
Erklärvideo Notfall-Meldestellen und Selbsthilfestandorte
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Erklärvideo Notfall-Meldestellen und Selbsthilfe-Standorte
Selbsthilfe-Standorte
Die Selbsthilfe-Standorte sind Anlaufstellen für Bürger*innen, um sich bei der eigenverantwortlichen Selbst- und Nachbarschaftshilfe unterstützen zu können.
Selbsthilfe-Standorte verfügen über:
- Notstromversorgung
- Licht und Wärme
- Gesicherte behördliche Informationen
In den Selbsthilfe-Standorten können Bürger*innen sich gegenseitig unterstützen bei
- der nachbarschaftlichen/privat organisierten Selbsthilfe
- der Koordination von Maßnahmen, die nicht in das Aufgabengebiet von Feuerwehr und Verwaltung fallen
Durch eine gut koordinierte Selbsthilfe im Katastrophenfall wird die Belastung für professionelle Hilfskräfte reduziert.
Zur Ausstattung eines Selbsthilfe-Standortes gehören unter anderem:
- Checklisten für den Ablauf
- Kochfelder (Kraftstoffbetrieben)
- Trinkwasserbehälter
- Radio (batteriebetrieben)
- USB-Ladeleisten + Stromverlängerungskabel
- Decken und Erste-Hilfe-Material
- Spiel- und Bastelmaterial für Kinder
Name: | Adresse: |
Mehrzweckhalle Hilberath | Kirchweg 2 53359 Rheinbach |
Todenfeld | Kirchstraße 4 53359 Rheinbach |
Katholische Grundschule Merzbach | Weidenstraße 14 53359 Rheinbach |
Mehrzweckhalle Queckenberg | Queckenberger Straße 21 53359 Rheinbach |
Ludwig-Fett-Halle Oberdrees | Locher Weg 53359 Rheinbach |
Alte Schule Niederdrees | Kirchgasse 3 53359 Rheinbach |
Mehrzweckhalle Ramershoven | Peppenhovener Straße 4 53359 Rheinbach |
Sportlerheim Flerzheim | Fliesweg 53359 Rheinbach |
Turnhalle Wormersdorf | Wormersdorfer Straße 39 53359 Rheinbach |
Vereinshaus GRO-RHEI-KA | Am jüdischen Friedhof 8, 53359 Rheinbach |
Stadthalle Rheinbach | Villeneuverstraße 5, 53359 Rheinbach |
Notfall-Meldestellen
Die Notfall-Meldestellen werden im Katastrophenfall zur Sicherstellung von Information und Kommunikation sowie Notfallhilfe eingerichtet.
Notfall-Meldestellen verfügen über:
- Notstromversorgung
- Funktionierende Kommunikationsstellen
- Gesicherte behördliche Informationen
Notfall-Meldestellen garantieren den Bürger*innen
- die Möglichkeit einen Notruf abzusetzen
- Kontakt zur Stadtverwaltung aufzunehmen
- Zugang zu aktuellen und gesicherten Informationen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfällen
Name: | Adresse: |
Feuerwehrgerätehaus Flerzheim | Konrad-Adenauer-Straße 45 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Hilberath | Kirchweg 2a 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Neukirchen | Neukirchener Straße 5 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Niederdrees | Kreisstraße 13 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Oberdrees | Oberdreeser Straße 55 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Queckenberg | Queckenberger Straße 19 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Ramershoven | Peppenhovener Straße 2 53359 Rheinbach |
Feuerwache Rheinbach | Brucknerweg 11 53359 Rheinbach |
Feuerwehrgerätehaus Wormersdorf | Schützenplatz 1 53359 Rheinbach |
Rathaus Rheinbach | Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach |
Stadthalle Rheinbach | Villeneuverstraße 5 53359 Rheinbach |
Kapelle Todenfeld | Kirchstraße 16 53359 Rheinbach |
Vorbereitet sein
Katastrophen und Unfälle treten zumeist plötzlich und ohne Vorwarnung ein. Um dennoch vorbereitet zu sein und den Einsatzkräften indirekt den Rücken zu stärken, damit sich diese insbesondere auf die Rettung von Menschenleben konzentrieren können, hat das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) verschiede Empfehlungen für Bürger*innen formuliert. Diese Empfehlungen sind allgemein gültig und gelten sowohl für Naturkatastrophen, als auch Versorgungsengpässe und sonstige Ereignisse.
Gefahrenindex
Damit Sie stets über alle wichtigen Meldungen, Unwetterinformationen und Warnhinweise informiert sind, hat die Stadt
Rheinbach für Sie verschiedene Informationsquellen zusammengefasst. Das Wichtigste auf einen Blick:
Gem. § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung , den örtlichen Verhältnissen entsprechend, eine leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung.
Die Stadt Rheinbach kommt dieser Verpflichtung nach und kümmert sich intensiv darum, dass auch in Zukunft die hier vorhandene Freiwillige Feuerwehr zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Notfällen von ehrenamtlichen Helfern unterstützt wird und Tag und Nacht zur Verfügung steht.
Bedingt durch eine überaus umfangreiche Jugendarbeit innerhalb der Jugendfeuerwehr werden bereits die Interessen der "Kleinsten" geweckt, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Durch die aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bestehende Arbeitsgruppe zur Förderung des Ehrenamtes werden kontinuierlich Projekte ausgearbeitet, um neue Mitglieder zu gewinnen und vorhandene Mitglieder zu halten. Hier sind bereits erste Erfolge zu verzeichnen.
Sofern Sie weiteres Interesse an der Feuerwehr haben sollten, so besuchen Sie einfach die Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rheinbach. Dort erhalten Sie detailliertere Informationen rund um das Thema Feuerwehr und Brandschutz in Rheinbach. Weiterhin lohnt sich auch ein Besuch bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Rheinbach.
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheinbach
Jugendfeuerwehr Rheinbach
Die Jugendfeuerwehr Rheinbach ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rheinbach.
Jede Löscheinheit hat eine eigene Jugendgruppe, so dass es im Rheinbacher Stadtgebiet neun Jugendfeuerwehrgruppen gibt.
Jugendfeuerwehr der Stadt Rheinbach
Kinderfeuerwehr Rheinbach
Kinderfeuerwehren bieten Mädchen und Jungen die Möglichkeit sich spielerisch mit dem Thema "Brandschutz" auseinanderzusetzen und natürlich viel Spaß rund um das Thema Feuerwehr.
Im Rheinbacher Stadtgebiet gibt es zwei Kinderfeuerwehrgruppen.
Notrufnummern
Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
Ordnungsamt - Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten: 02226 / 917-299
Stördienste
Stördienst Gas - e-regio GmbH & Co. KG: 0800 3223222
Stördienst Straßenbeleuchtung: 02226 917-312 oder und 02226 917-241
Stördienst Strom - Westnetz GmbH: 0800 4112244
Stördienst Wasserversorgung - Wasserwerk der Stadt Rheinbach: 02226 917-200
Telefonnummer der Polizeiwache Rheinbach: 0228 155711
Ärztlicher Notdienst
Ärztlicher- und Augenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Der Bereitschaftsdienst darf nur während der nachstehenden Bereitschaftsdienstzeiten genutzt werden: werktags (außer Mittwoch) von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen, mittwochs von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen, samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen, 24.12. und 31.12. und Rosenmontag von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 986700
Der Bereitschaftsdienst darf nur während der nachstehenden Bereitschaftsdienstzeiten genutzt werden: werktags (außer Mittwoch) von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen, mittwochs von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen, samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen, 24.12. und 31.12. und Rosenmontag von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Morgen.
Apothekenfinder
Apothekenfinder: 0800 / 0022833
Weitere Angebote
Telefonseelsorge: 0800 1110111
Auch wenn die Stadt Rheinbach keine Katastrophenschutzbehörde im klassischen Sinne ist, hat das Unwetter „Bernd“ 2021 gezeigt, dass im Katastrophenfall die kommunale Verwaltung direkt in die Bewältigung der Situation und zur Hilfe für betroffene Personen eingebunden und gefordert ist. Ähnlich wie Feuerwehren und Technisches Hilfswerk bildet auch die Stadtverwaltung einen Krisenstab. Dieser koordiniert nach § 35 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unter dem Namen „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) in enger Zusammenarbeit mit den Stäben der Hilfsorganisationen die notwendigen Maßnahmen. Während die Feuerwehr und die Hilfsorganisationen direkt vor Ort im Einsatz sind und Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben ergreifen, steuert der SAE organisatorische Angelegenheiten im Hintergrund. Hierzu gehören neben der Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit beispielsweise die Informationsbeschaffung aus unterschiedlichsten Bereichen und die Überprüfung gesetzlicher Bestimmungen für die notwendigen umzusetzenden Maßnahmen. Des Weiteren dient die Stadtverwaltung als Anlauf- und Informationsstelle.
"Das Unwetter am 14. Juli 2021 hat uns allen gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt und die Zusammenarbeit sind. Nur gemeinsam konnten wir diese Katastrophe bewältigen und wir alle sind ein Stück näher zusammengerückt. Allen Rheinbacher*innen gilt mein höchster Respekt und Dank für die in diesen Tagen geleistete Arbeit“, Ludger Banken, Bürgermeister.
An diesen Zusammenhalt hat die Stadt Rheinbach angeknüpft und mit Unterstützung des Ingenieurbüros AntwortING aus Köln ein Resilienzkonzept für die Kernstadt und alle Ortschaften entwickelt, das die Selbsthilfefähigkeit der Rheinbacher Bürger*innen unterstützt. Einleitend wurden hierzu unter Beteiligung von Bürger*innen, Hilfsorganisationen und Vereinen, die Anforderungen und Erwartungen an das Rheinbacher Resilienzkonzept definiert.
Reslilienzkonzept der Stadt Rheinbach
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die im Konzept genannten „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ in Notfallmelde-Stellen umbenannt wurden.)
Ergebnisse und Maßnahmen
In der Kernstadt und den Ortschaften wurden städtische Notfallmeldestellen eingerichtet. Diese sind einsatzbereit und werden bei Ereignissen, die weitreichende Auswirkungen auf das alltägliche Leben haben, wie zum Beispiel anhaltenden Stromausfall, durch Personal der Feuerwehr Rheinbach und Beschäftigte der Stadtverwaltung besetzt. Somit können jederzeit Notrufe und Hilfeersuchen abgegeben werden und der Zugang zu gesicherten, behördlichen Informationen ist garantiert.
Die Sensibilisierung und Vernetzung der Bürger*innen wurde mit den Workshops in die Wege geleitet und ist seitdem ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess. Parallel wurden Gespräche mit Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (u.a. Feuerwehr, Strom- und Wasserversorgung) geführt, um auch dort das Bewusstsein für mögliche Schadensereignisse zu schärfen.
Im Jahr 2023 wurden die sogenannte Selbsthilfezentren im Stadtgebiet Rheinbach eingerichtet. Diese werden aktiviert, wenn durch ein besonderes Schadensereignis der Ausfall von Infrastruktur das alltägliche Leben beeinträchtigt ist. Selbsthilfezentren geben Hilfesuchenden die Möglichkeit und den Raum, sich gegenseitig und eigenständig nach dem Prinzip der Nachbarschaftshilfe zu unterstützen. Hier werden Maßnahmen, die nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der Gefahrenabwehr fallen, selbstständig koordiniert. Um dies zu ermöglichen, wurden geeignete Räumlichkeiten ausgewählt und technisch so ausgestattet, dass dort die Stromversorgung sichergestellt ist. Des Weiteren sind unter anderem Gerätschaften zum Kochen und Erwärmen von Malzeiten und Getränken, Mehrfachsteckdosen für das Laden von privaten Mobiltelefonen/Akkulampen, etc. und batteriebetriebene Radios vorhanden. Nicht zuletzt sind die Räumlichkeiten beheizbar.
Im Oktober 2023 wurde eine Übung unter Einbindung von interessierten Bürger*innen durchgeführt. In diesem Zusammenhang konnten Schwachstellen identifiziert und Abläufe optimiert werden. Weitere Übungen in den Ortschaften folgten in 2024.
Wie kann man sich in das Projekt einbringen?
Nur gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung können wir Rheinbach auf zukünftige Ereignisse vorbereiten und ein solches Projekt zur Steigerung der Krisenresilienz der Bevölkerung realisieren.
Bürger*innen der Stadt Rheinbach können sich auch weiterhin bei der Umsetzung des Resilienzkonzeptes in verschiedenen Funktionen beteiligen als
- Koordinatoren für Selbsthilfeaktivitäten (vor Ort),
- Multiplikatoren für Informationen / Unterstützung beim Aufbau von Informationsnetzwerken,
- Teilnehmende an Übungen,
- Ansprechperson im Selbsthilfezentrum oder Unterstützung bei deren Betrieb.
Sollten Sie Interesse haben das Projekt zu unterstützen, so können Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihres Wohnortes und der Funktion, die Sie sich vorstellen könnten im Ernstfall wahrzunehmen, an per E-Mail an uns wenden:
bevoelkerungsschutz@stadt-rheinbach.de
Ihre Kontaktdaten werden in einen Verteiler aufgenommen, über den regelmäßig über den aktuellen Stand des Projektes und weiterer Termine in diesem Zusammenhang informiert wird.