Straßenverkehrsbehörde
Mit Überschreitung der 25.000 Einwohnergrenze im Jahre 2000 hat die Stadt Rheinbach neben anderen Aufgaben auch die Funktion der Straßenverkehrsbehörde - nicht zu verwechseln mit dem Straßenverkehrsamt - übernommen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für viele Anliegen rund um das Thema "Verkehr" zuständig.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Anordnung von Verkehrszeichen
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (z.B. für Schwertransporte, Karnevalsumzüge etc.)
- Ausnahmen von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten
- Sonderparkausweise für Handwerker (gültig für Köln, Bonn, Leverkusen und in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises)
- Genehmigung von Arbeiten im Straßenraum
- Schwerbehindertenparkausweise
- Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen
In regelmäßigen Verkehrsschauen mit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Bonn und dem Straßenbaulastträger ( Bund, Land, Kreis oder Gemeinde ) wird die Verkehrssicherheit und die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen überprüft. Auch der Abbau nicht notwendiger Verkehrszeichen ist uns hierbei ein Anliegen.
Sachbearbeiter:
Fachgebiet Allgemeines Ordnungswesen
Martin Commer
Telefon 02226 917- 248
Telefax 02226 917- 144
E-Mail martin.commer@stadt-rheinbach.de
oder
Daniel Weik
Telefon 02226 917 - 249
E-Mail: Daniel.Weik@stadt-rheinbach.de
oder
Fabian Frohn
Telefon 02226 917 - 122
E-Mail: Fabian.Frohn@stadt-rheinbach.de
Schwerbehindertenparkausweis
Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Behinderung „aG“ bzw. „Bl“ für Blinde kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Schwerbehinderte ohne die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls Parkerleichterungen erhalten.Der Parkausweis gilt EU-einheitlich und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/ausländischer Pass)
- Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“
- ein aktuelles Passfoto.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung
Unabhängig von der "aG"-Einstufung können in Einzelfällen Parkerleichterungen gewährt werden. Folgende Personengruppen kommen für die entsprechende Ausnahmegenehmigung in Frage:
- Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent und maximaler Aktionsradius zirka 100 Meter),
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent sowie
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent.
Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, wird durch Beteiligung des Versorgungsamtes ( Rhein-Sieg-Kreis ) festgestellt.
Bitte bringen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis sowie ggf. den Feststellungsbescheid mit.
Kosten:
Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Öffentliche Parkplätze
Aufgenommen in das Parkleitsystem wurden sechs öffentliche Parkplätze mit insgesamt rund 520 Stellplätzen:
- Am Getreidespeicher
- Bahnhof (Park and Ride - P+R)
- Bungert (Parkscheinautomat)
- Deinzer Platz (Parkscheinautomat)
- Grabenstraße
- Himmeroder und Prümer Wall (Parkscheinautomat)
Parkmöglichkeiten mit Parkscheibe und Parkscheinautomat
Außer diesen Parkplätzen befinden sich Parkmöglichkeiten für Besucher mit Parkscheibe für bis zu zwei Stunden bzw. Parkscheinautomat in folgenden Straßen:
- Bahnhofstraße
- Gerbergasse (Parkscheinautomat)
- Grabenstraße (Parkscheinautomat)
- Kriegerstraße
- Löherstraße
- Martinstraße
- Polligsstraße
- Vor dem Dreeser Tor
- Vor dem Voigtstor
Parkgebühren
An Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr werden Parkgebühren erhoben. Die Parkscheinautomaten können kein Wechselgeld ausgeben, halten Sie daher bitte genügend Kleingeld bereit. Einfach und bequem und ohne Kleingeld können Sie auch mit der Geldkarte bezahlen.
In Rheinbach steht seit einigen Jahren außerdem die sogenannte "Brötchentaste" zur Verfügung, mit der Sie 20 Minuten kostenfrei parken können.
Die Parkgebühren betragen 50 Cent für 30 Minuten. Ab dieser Mindestgebühr von 50 Cent können Sie die Parkdauer mittels Einwurf von z.B. 5 Cent-Münzen auch schrittweise erhöhen.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Parkgebühren bargeldlos per Smartphone App zu bezahlen.
Parkplätze für Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenparkausweis
Zusätzlich bietet die Stadt Rheinbach für Inhaber eines blauen Schwerbehindertenparkausweises folgende Parkplätze in der Innenstadt:
- Aachener Straße
- Bahnhof (Park and Ride - P+R)
- Bungert
- Deinzer Platz
- Himmeroder Wall (in Höhe Himmeroder Hof) Kallenturm (hinter der Kirche)
- Martinstraße (neben Taxistand)
- Prümer Wall/Ecke Weiherstraße
- Pützstraße (vor der Post)
- Rathausparkplatz
Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Parkplätzen im Innenstadtbereich. Sicherlich gestaltet sich die Suche nach einem passenden Parkplatz trotzdem nicht immer zu allen Zeiten einfach und unproblematisch.
Ansprechpartner
Claudia Floss
Telefon 02226 917-337
Telefax 02226 917-144
E-Mail claudia.floss@stadt-rheinbach.de
und
Sarah Kiep
Telefon 02226 917-317
Telefax 02226 917-144
E-Mail sarah.kiep@@stadt-rheinbach.de