Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
- An-, Ab- und Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie Reisepässe
- Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Auskunftssperren
- Beglaubigungen (keine Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- und Sterbeurkunden - außerdem ist zu beachten, dass bei Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten die Vorlage einer Übersetzung verlangt wird, siehe § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbenangelegenheiten
- Gaststättenangelegenheiten
- Genehmigungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
- Fundsachen
Im Serviceangebot befinden sich auch folgende Dienstleistungen, die ím Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden:
- Entgegennahme von Führerscheinanträgen (sowie Umtausch für den Kartenführerschein)
- Abmeldung von Kraftfahrzeugen
- Änderungen Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
- Ausländerangelegenheiten
Näheres zu den einzelnen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der direkten Verlinkung.
Kontaktdaten
E-Mail buergerbuero@stadt-rheinbach.de
Telefon 0 22 26 / 9 17 - 1 07, - 1 08, - 1 09, - 1 16, - 1 18
Fax 0 22 26 / 9 17 - 1 40