Standortvergabe für Großflächenwahlplakate zur Europalwahl 2024

Am 09.06.2024 findet in Deutschland die Europawahl statt. Auch für diese Wahl werden die Parteien ihre Wahlkampfkundgebungen u.a. über Großflächenwahlplakate durchführen.

Um eine gerechte Zuteilung von stadteigenen Grundstücken zum Zwecke der Aufstellung von Großflächenwahlplakaten gewährleisten zu können, wird die Stadt Rheinbach vor Erteilung der entsprechenden Erlaubnisse ein Vergabeverfahren durchführen. 

Es wird somit eine Frist festgelegt, bis wann die Anträge auf Nutzung von städtischen Flächen zum Zwecke der Großflächenwahlwerbung eingereicht werden sollen.

Bis zu diesem Fristende werden die Anträge gesammelt und im Anschluss die Zuteilung der Standorte vorgenommen.

Als Fristende wird der 23.02.2024 festgelegt.

Anträge für die Nutzung von stadteigenen Grundstücken zum Zwecke der Großflächenwahlwerbung können schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Bauverwaltung, Liegenschaften, Denkmalschutz, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder per E-Mail an Bauverwaltung@stadt-rheinbach.de gestellt werden.

 

Rheinbach, den 18.01.2024

 

Gezeichnet

Ludger Banken

Bürgermeister